1. Angebote sind unter Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter sowie unter Beifügung der geforderten Nachweise, Unterlagen etc. vollständig ausgefüllt elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal einzureichen. Formlose, unvollständige, nicht entsprechend den Vorgaben in den Erklärungsfeldern ausgefüllte, auf anderen Kommunikationswegen oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote führen zum Angebotsausschluss. 2. Gemäß Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen. Vor diesem Hintergrund müssen die Bieter erklären, dass sie keinen Bezug zu Russland in diesem Sinne aufweisen. Hierzu ist zwingend das in den Angebotsunterlagen enthaltene Formblatt 1.4 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Bezugs zu Russland" zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. 3. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das in dieser Auftragsbekanntmachung benannte Auftragsportal zu führen. 4. Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder an Bietergemeinschaften vergeben werden. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die von allen Mitgliedern ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formblatt 1.5 abzugeben. Die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. 5. Bietergemeinschaften füllen ein gemeinsames, durch ihr vertretungsberechtigtes Mitglied in Textform gekennzeichnetes Angebotsschreiben gemäß Formblatt 1.1 der Angebotsunterlagen aus. Sie legen eine gemeinsame Referenzliste gemäß Formblatt 1.6 vor, wobei sie bei jedem Referenzprojekt den Namen des Bietergemeinschaftsmitglieds anzugeben haben. Im Übrigen sind von jedem einzelnen Bietergemeinschaftsmitglied in jedem Fall die Formblätter 1.2, 1.4, 1.6, sowie - soweit einschlägig - die Formblätter 1.3, 1.8 bis 1.10 entsprechend auszufüllen und rechtsverbindlich in Textform gemeinsam mit dem Angebot der Bietergemeinschaft einzureichen. 6. Will der Bieter für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe), so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, gemäß Formblatt 1.8 der Angebotsunterlagen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen gemäß Formblatt 1.9 einzureichen. 7. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern folgende Nachweise und Unterlagen im weiteren Verfahrensverlauf vorzulegen: handelsrechtliche Jahresabschlüsse bzw. steuerliche Gewinnermittlungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Versicherungsbestätigungen des Berufshaftpflichtversicherers, Berufsausübungs- bzw. Qualifizierungsnachweise
(bspw. Diplom, Zeugnisse, Kammereintrag, Zertifikat). 8. Beabsichtigt ein Bieter, im Rahmen der Auftragsdurchführung Nachunternehmer einzusetzen, so hat er dazu zwingend die Nachunternehmererklärung gemäß Formblatt 1.7 der Angebotsunterlagen auszufüllen. 9. Sofern zwischen dem Bieter bzw. einem Bietergemeinschaftsmitglied wirtschaftliche und rechtliche Verknüpfungen zu einem anderen Unternehmen bestehen, sind diese unter Verwendung des Formblatts - 1.10 der Angebotsunterlagen zu erläutern. 10. Wir weisen darauf hin, dass der Vergabemarktplatz Rheinland aufgrund eines Betreiberwechsels in der Zeit vom 26.11.2024; 19:00 Uhr bis spätestens 01.12.2024 nicht zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, das in diesem Zeitraum das System nicht nutzbar ist, ebenso auch für Unternehmen/Bewerber/Bieter keine Möglichkeit besteht, auf das Verfahren zuzugreifen oder Angebote abzugeben.