3. Beschreibung der Leistung
Der Wahnbachtalsperrenverband beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages für eine Gesamtlaufzeit von vier (4) Jahren vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2029 für Wartungen und Instandsetzungsarbeiten an gebäudetechnischen Anlagen an Standorten des Wahnbachtalsperrenverbandes mit einem Unternehmen je LOS.
3.1 Vorbemerkungen
Vor Angebotsabgabe ist eine Ortsbesichtigung für LOS 1 und LOS 2 erforderlich. Es werden nur Angebote gewertet, die auf Grundlage eines Besichtigungstermins erstellt worden sind. Terminvorschläge für Ortsbesichtigungen können Sie im Dokument "25 Terminvorschläge und Nachweis Ortsbesichtigung" eintragen und im Projektraum der Ausschreibung in der Angebotsphase über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz Rheinland einreichen.
3.2 Wartung und Instandsetzung
Leistungsgegenstand ist:
Intervallabhängige und störungsbedingte Instandhaltung an diversen Heizungs-/Sanitär, Klima-, Kälte- und raumlufttechnische Anlagen an Gebäuden des Wahnbachtalsperrenverbandes.
Um möglichst einen störungsfreien und rechtlich sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten, sind Inspektions- und Wartungsarbeiten 1x jährlich an Heizungs-/Sanitär- und Kälte- sowie raumlufttechnischen Anlagen nach VDMA 24186 Teil 1/2/3/4/5/6/7, soweit diese für den jeweiligen Anlagentyp relevant sind, durchzuführen.
Bei der Durchführung der ersten Wartung ist eine Inventarliste zu erstellen und beim Auftraggeber einzureichen. Die Inventarliste muss mindestens den Standort der Anlage, den Anlagentyp, das Baujahr der Anlage sowie das benötigte Wartungsmaterial enthalten.
Folgende Unterlagen sind vom Auftragnehmer nach Ausführung der Arbeit einzureichen:
- Wartungsprotokoll
- Prüfbericht im Rahmen der Wartung der Kälteanlagen nach EU-Verordnung (517/2014) und Brandschutzklappen nach DIN 15650
Das Wartungsprotokoll muss mindestens die nachfolgend aufgeführten Angaben beinhalten:
- Datum der Wartung
- detaillierte Beschreibung des Zustands der Anlage vor und nach der Wartung
- durchgeführte Maßnahmen
- verwendete Materialien
- festgestellte Probleme und deren Lösungen
- Empfohlene Maßnahmen
- Nächster Wartungstermin
Die Wartungen und Überprüfungen sind schriftlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu übermitteln.
4. Reaktionszeit bei Störungsbeseitigung
Innerhalb von 12 Stunden (Mindestanforderung) nach Meldung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer verpflichtet, an den Anlagen des Wahnbachtalsperrenverbandes
(siehe LOS 1 und LOS 2 Punkt 8 - Ausführungsort), sofern durch den Auftraggeber gefordert, mit der Behebung der Störung zu beginnen.
Eine schnellere Reaktionszeit trägt dazu bei, die negativen Auswirkungen zu minimieren und so die Betriebsabläufe aufrechtzuerhalten. Die Reaktionszeit fließt in die Wirtschaftlichkeitsbewertung ein. Je schneller die Reaktionszeit, desto mehr Leistungspunkte werden Ihnen zugeordnet. Angaben zu den Reaktionszeiten machen Sie im Dokument "Wertungstabelle" - Tabellenblatt "1 - Bewertungskriterien". Der Bewertungsmaßstab ist ebenfalls im zuvor genannten
Dokument aufgeführt.
5. Vertragslaufzeit
Die Laufzeit setzt sich aus einer Mindestvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren und einer 2-maligen Verlängerungsoption um jeweils ein (1) Jahr zusammen. Der voraussichtliche Vertragsbeginn ist der 01.07.2025, Vertragsende ist der 30.06.2029.
Unbeschadet des § 133 Abs. 1 GWB sind der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von neun (9) Monaten ordentlich zum Ende des 24., und 36. Monats der Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Spätestens nach Ablauf der Gesamtvertragslaufzeit oder bereits früher mit dem Erreichen der nachstehend festgelegten Rahmenvertragspreisobergrenze endet der Vertrag automatisch, ohne dass
es einer Kündigung bedarf.
6. Geschätztes Auftragsvolumen und Obergrenzen
LOS 1
Der zu vergebende Auftrag für LOS 1 betrifft ein jährliches geschätztes Volumen auf Grundlage der Auswertung aus der Vergangenheit von ca. 54.000,00 EUR.
Vertraglich wird eine Rahmenvertragsobergrenze von 245.000,00 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Volumen. Die Dienstleistung im Rahmen der Instandsetzung erfolgt bedarfsabhängig.
LOS 2
Der zu vergebende Auftrag für LOS 2 betrifft ein jährliches geschätztes Volumen auf Grundlage der Auswertung aus der Vergangenheit von ca. 16.000,00 EUR.
Vertraglich wird eine Rahmenvertragsobergrenze von 75.000,00 EUR für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Volumen. Die Dienstleistung im Rahmen der Instandsetzung erfolgt bedarfsabhängig.
7. Sonstige individuelle Regelungen
Die Abrechnung der für Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten benötigten Materialien erfolgen gemäß dem tatsächlichen Aufwand und nach Vorlage entsprechender Nachweise. Diese sind in diesem Vergabeverfahren nicht einzukalkulieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Materialien im Rahmen der Wartung und Instandsetzung sorgfältig zu erfassen.
Reparaturen müssen nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber genehmigt werden.