Modulbau am Schulzentrum Freiherr-vom-Stein
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage Genehmigungszeitraum Datum: 17.09.2024 - 10:16 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nachfolgende Bieterfrage eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

um eine einheitliche Grundlage für alle Anbieter zu stellen, bitten wir um Mitteilung, welcher Zeitraum für die Baugenehmigung ab Einreichung Bauantrag im Angebotsterminplan mit aufzunehmen ist."

Hierzu führen wir aus, dass nach Ziffer. 5.4 der BVB drei Monate als Genehmigungszeitraum ab Vorliegen des vollständigen Bauantrages mit allen erforderlichen Bauvorlagen anzusehen ist. Entsprechend sollten auch drei Monate in den Angebotsterminplan aufgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: Bieterfragen vom 12.09.2024 Datum: 17.09.2024 - 09:19 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es sind folgende Bieterfragen eingegangen:

"- Mit der Beantwortung der Bieterfragen vom 05.09. sagen Sie, dass die Clustermitten
als Aufenthaltsräume gelten und mechanisch Be- und Entlüftet werden. Dies
widerspricht sich.
Eine Planung der Clustermitten mit einer natürlichen Be- und Entlüftung ist nicht
möglich, da die Räume innen liegen und allein durch die vorgegebene Größe und
daraus resultierende Raumtiefe keine natürliche Be- und Entlüftung zulassen. Dies
ist nur möglich wenn die Clustermitten nicht als Aufenthaltsräume definiert werden.
Sollten die Clustermitten weiterhin als Aufenthaltsraum definiert werden ist eine
mechanische Be- und Entlüftung erforderlich.
Ist das so gewollt?

- "Seite 31 der FLB: ""Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine
Wärmepumpe"".
Aus der FLB geht keine durch den AG gewünschte Positionierung hervor. Obliegt es
dem Bieter hier ein Konzept mit geeignetem Aufstellort zu erstellen?"

- "Seite 31 der FLB: ""Die Regelung hat über einen Referenzraum je Geschoss zu
erfolgen"".
Ist diese Regelung zwingend einzuhalten oder obliegt es dem Bieter ein
Regelungskonzept vorzuschlagen?"

- "Seite 31 der FLB: ""Mikroblasenabscheider in großen Anlagen"".
Bitte genauer definieren ab welchem Schwellwert eine Heizungsanlage als große
Anlage gilt."

Diese beantwortet der Auftraggeber wie folgt:

"Wir entschuldigen uns, wenn es mit der Beantwortung der Bieterfrage vom 05.09 zu Missverständnissen gekommen ist:
Die Clustermitten gelten als Aufenthaltsräume.
Die FLB umschreibt diese Thematik wie folgt: "In nicht natürlich belüfteten Aufenthaltsbereichen sollte nach Möglichkeit auf eine Lüftungsanlage verzichtet werden. Sollten Lüftungsanlagen notwendig sein, sind sie wie nachfolgend dargestellt auszulegen".
Kann also aufgrund von Raupositionierung / Raumkonfiguration oder der vorgegebenen Größe der Clustermitte diese nicht natürlich belüftet werden, ist eine mechanische Lüftungsanlage einzuplanen.
Der Bauherr würde sich kreative Lösungsansätze wünschen, um nach Möglichkeit auf eine mechanische Lüftungsanlage verzichten zu können; ist eine mechanische Belüftung unausweichlich, ist wie Sie wie in der FLB beschrieben einzuplanen und auszuführen.

Aufgrund der verschiedenen Arten von Wärmepumpen (Luft-Wasser/Sole-Wasser / Wasser-Wasser), haben wir uns bewusst dazu entschieden, hier keine Vorgaben zu machen und es wie von Ihnen beschrieben dem Bieter zu überlassen, ein Konzept zu entwickeln.
Hierbei sollte aber auf den Vandalismusschutz geachtet werden.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe währe ggf. auf dem Dach am besten positioniert ?, wobei eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wahrscheinlich im Erdgeschoss am besten funktionieren würde ?. Dies obliegt dem Entscheidungshorizont des Bieters.

Der Bieter kann eine gleichwertiges oder ggf. besseres Regelkonzept vorschlagen.

Eine Anlage gilt ab 50 KW als große Anlage."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwal
i.A.

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Betreff: Bieterfrage Alarmierungsanlage Datum: 17.09.2024 - 09:15 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist folgende Bieterfrage eingegangen:

"In der Beantwortung der Bieterfrage 6 sagen Sie, dass es sich bei der Alarmierungsanlage nicht um eine akustische Alarmierungsanlage handelt. Gem. Antwort handelt es sich um eine reine Gong- und Sprachdurchsage- Anlage. Der Neubau soll dort einfach nur aufgeschaltet werden. Gem. FLB Punkt 3B.4.5 handelt es sich jedoch um eine Alarmierungsanlage (Hausalarm, Brand und Amok), die u.a. nach VDE 0833 Teil 1 als Sprachalarmierungsanlage auszuführen ist. Nach dieser Lesart wird die offensichtlich baurechtlich geforderte Brandmeldeüberwachung in Vollschutz eine Alarmierung über die Sprachalarmierungsanlage auslösen. In diesem Fall müsste die Anlagenzentrale rückwirkungsfrei aufgestellt und ausgeführt werden. Mit der auf dem beschriebenen Foto abgebildeten im Bestand vorhandenen Anlage ist diese Ausführungsvorgabe aktuell nicht gegeben bzw. erfüllt. Frage: Muss die im Bestand vorhandene Alarmierungszentrale hinsichtlich Aufstellort und Ausführung komplett überarbeitet werden? Oder, wird die Alarmierung rein über akustische Signalgeber der Brandmeldeanlage realisiert und die im Bestand vorhandene Anlage wird dann tatsächlich nur als Gong- und Sprachdurchsage- Anlage verwendet? In diesem Fall muss die Beschallungsanlage im Brandfall entsprechend deaktiviert werden. Im Titel Brandmeldeanlage müsste die Alarmierung entsprechend ergänzt werden, was natürlich nicht im Widerspruch mit dem Alarmierungskonzept des gesamten Schulkomplexes stehen darf."

Diese beantwortet der Auftraggeber wie folgt:
"Bei der ELA Anlage handelt es sich wie schon beantwortet um eine reine Gong- und Sprachdurchsage-Anlage.
Sie gehen richtig mit der Annahme, dass die Alarmierung rein über akustische Signalgeber der Brandmeldeanlage realisiert werden soll und die im Bestand vorhandene Anlage dann tatsächlich nur als Gong- und Sprachdurchsage- Anlage verwendet werden soll."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: !!! Korrektur zu Bieterfragen Elektro !!! Datum: 17.09.2024 - 09:13 Uhr

Nachricht:

Die Beantwortung des Punktes 16 lautet richtigerweise wie folgt:

Der vorhandene Transformator ist ein 600 KvA Transformator. Der Trafo hat !!! nicht !!! genug Kapazitäten, um das neue Gebäude aufzunehmen. Besonders unter den Gesichtspunkten der Wärmeversorgung mit einer Wärmepumpe.
Wie groß die neue Transformatoranlage ausgelegt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Zurzeit werden Planungsleistungen ausgeschrieben, in welchen der Leistungsbedarf im Bestand im Ganzen erfasst und der zukünftige Bedarf ermittelt werden soll.
Sie können weiterhin wie in der FLB beschrieben erst ab September 2025 mit einem Anschluss an die bestehende Trafostation rechnen und auch so kalkulieren.

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Betreff: Bieterfragen zum Gewerk Elektro Datum: 11.09.2024 - 17:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgende Bieterfragen sind eingegangen:

"1. Gem. FLB, Punkt 3B.3.1 wird eine Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterieleuchten gefordert. Besteht die Möglichkeit an der im Bestand vorhandenen Zentralbatterieanlage im UG1 der Fa. Gessler mit einer Unterstation im Neubau anzuschließen und damit die Sicherheitsbeleuchtung und Fluchwegkennzeichnung im Neubau über die bestehenden Zentralbatterieanlage zu versorgen?

2. Gem. FLB, Punkt 3B.3.1 wird die Ausführung einer Photovoltaikanlage gefordert. Gibt es hinsichtlich der Ausführungsgröße der zu erstellenden PV- Anlage Vorgaben?

3. Gem. FLB, Punkt 3B.3.2.2 ist die Ausführung von halogenfreien Mantelleitungen zur Versorgung der Stromkreise nicht erlaubt. Ist diese Vorgabe richtig?

4. Gem. FLB, Punkt 3B.3.2.8 wird eine Jalousiesteuerung mit Gruppensteuergeräten beschrieben. Ist die Ausführung einer KNX- Bus- Steuerung zulässig?

5. Gem. FLB, Punkt 3B.4.1 ist u.a. die Anbindung an das Bestandsnetz beschrieben. Aufgrund der Vorgaben zu den Medienanschlüssen (B7) und des Bilderkatalogs IB16 befindet sich der Netzwerkanschlusspunkt im UG1 im Raum G1-T1-0130. Hier ist ein geschlossener Datenverteiler (Verteiler 3) mit Grundfläche 80x80cm aufgebaut. Mit welchen Leitungen, in welcher Qualität und Güte ist der Neubau an den Bestand anzuschließen? Anschluss LWL und CU in welcher Ausführung?

6. Gem. FLB, Punkt 3B.4.5 und den Vorgaben B7 ist die im Bestand vorhandene Alarmierungsanlage im Raum G1-E0-1010 untergebracht. Die im Bestand vorhandenen Anlage ist zu erweitern. Gem. Fotodokumentation IB17 ist die Anlage nicht in einem separaten Raum untergebracht. Wird für die Anlagenerweiterung ein separater Raum zu Unterbringung der Alarmierungsanlagen nach Vorschrift ausgeführt? Ist die Schaffung dieses erforderlichen Raumes mit einzukalkulieren?

7. Gem. FLB, Punkt 3B.4.5 ist die im Bestand vorhandene Alarmierungsanlag zu erweitern. Wir gehen aktuell davon aus, dass der Neubau über neue Leitungsstrecken angebunden wird und lediglich die Zentrale entsprechend erweitert bzw. umgebaut werden muss. Gibt es hinsichtlich des aktuellen Zentralenaufbaus Bestandsunterlagen, die zur Kalkulation herangezogen werden können?

8. Gem. FLB, Punkt 3B.4.6 wird für den Neubau eine Brandmeldeüberwachung Vollschutz, Kategorie 1 gefordert. Die Brandmeldeüberwachung ist an die bestehende Siemens- Anlage anzuschließen. Aus den Unterlagen geht nicht klar hervor, wie diese Anbindung erfolgen soll. Aktuell gehen wir davon aus, dass im Neubau einer eigene (kleine) Unterzentrale aufgebaut wird, die über eine Primärleitung an den Bestand anzubinden ist. Ist unser Kalkulationsansatz richtig?

9. Gem. FLB, Punkt 3B.4.6 ist die im Bestand vorhandene Brandmeldeanlage eine Siemens Anlage. Wir gehen davon aus, dass Fa. Siemens auch mit der Wartung der Anlage beauftragt ist und eine Anlagenerweiterung nur durch Fa. Siemens erfolgen darf. Ist dieser Kalkulationsansatz richtig?

10. Gem. FLB, Punkt 3B.4.6 ist die im Bestand vorhandene Brandmeldeanlage eine Siemens Anlage. Gibt es zu den einzelnen, zu verwendenden Brandmeldebauteilen Kalkulationsvorgaben der Fa. Siemens?

11. Gem. FLB, Punkt 4.1 ist der Neubau aus einer im Bestand vorhandenen Transformatorstation zu versorgen. Gem. Vorgabe kann an die bestehende NSHV an einem Abgangsfeld angeschlossen werden. Welch Größe hat dieses Abgangsfeld? Können an diesem bestehenden Abgangsfeld auch zwei Parallelleitungen bis 240qmm Querschnitt angeschlossen werden?

12. Gem. FLB, Punkt 4.1 ist der Neubau aus einer Bestands- Trafostation zu versorgen. Kann der Anschluss des Neubaus vorgenommen werden, ohne dass die bestehende NSHV freigeschaltet werden muss?

13. Gem. FLB, Punkt 4.1 ist der Neubau aus einer Bestands- Trafostation zu versorgen. Sind ausreichend Kabeleinführungen in der bestehenden Trafostation vorhanden, die genutzt werden können?

14. Gem. FLB, Punkt 4.1 ist der Neubau aus einer Bestands- Trafostation zu versorgen. Gem. Anlage B9 ist eine Kabellänge von ca. 196,10m bis zum Baufeld ausgewiesen. Stellt der in B9 dargestellte Kabelweg den tatsächlich auszuführenden Kabelweg dar? Wie sind die drei Straßenquerungen auszuführen? Gibt es hierzu Vorgaben?

15. Gem. FLB, Punkt 4.1 sind Flächen, die durch die Leitungsverlegung bearbeitet werden in den Ursprungszustand zurückzuversetzen. Gem. vorliegender Fotodokumentation gibt es Asphaltflächen, Wegränder, Buschflächen und offensichtliche Bauflächen. Gibt es hier eine Übersicht, wieviel Meter der Leitungsführung welchem Oberboden zugeordnet werden können?

16. Gem. FLB, Punkt 4.1 ist der Neubau aus einer Bestands- Trafostation zu versorgen. Der bestehende Transformator ist zurzeit an seiner Kapazitätsgrenze. Der Anschluss bzw. die Versorgung kann erst ab September 2025. Wie groß ist der im Bestand vorhandene Transformator? Wie groß wird die neue Transformatorenanlage ausgelegt?

17. Gem. Anlage A1, Punkt 2.4 sind in den Bereichen Clusterforum und Garderoben mehrere Bodentanks vorzusehen. Eine Vorgabe zu Stückzahl bzw. Abdeckung wird benötigt.

18. Gem. Anlage B7, Medienanschluss Bestand wird eine Leitungsführung zur BMZ, SAA und Netzwerktechnik im UG 2 beschrieben. Gem. Fotodokumentation IB11-15 erfolgt die Leitungsführung wahrscheinlich a.P. im Bestand. Kann die Leitungsführung a.P. mit Kabeltrassen oder Kabelleitern erfolgen? Müssen im Trassenverlauf zusätzliche Durchbrüche und Kernbohrungen einkalkuliert werden? Müssen am Gebäudeaustritt die erforderlichen Kernbohrungen und Ringraumdichtungen einkalkuliert werden?

19. Gem. Anlage B4.1, Bilderkatalog IB7 gibt es im Bestand eine Feuerwehrgebäudefunkanlage. Gem. FLB, Punkt 3B.4.6 wird im Neubau eine eigene Feuerwehranlaufstelle gefordert. Eine BOS- Sprechstelle ist hier nicht beschrieben. Wir gehen daher davon aus, dass die im Bestand vorhandene Feuerwehrgebäudefunkanlage im Neubau nicht erweitert werden muss."

Diese beantwortet der Auftraggeber wie folgt:

"1. Es würde funktionieren, dass die Leitung aus dem vorhandenen Gebäude und Anlage heraus gezogen werden können. Wir haben uns aber bewusst dagegen entschieden, daher ist der FLB zu folgen.

2. Nach FLB soll die Anlage maximal effizient bestückt werden. Aus unserer Sicht bedeutet dies, dass vorhandener Raum auf dem Dach ausgenutzt werden soll. Wenn weitere Dachaufbauten geplant sind, wird die Anlage so gebaut, dass die PV Anlage so groß wie möglich wird. Auf eine Angabe der Leistung wird aus diesem Grund verzichtet.

3. Ja, diese Vorgabe ist korrekt

4. Gegen eine KNX Steuerung spricht nichts. Auch bei dieser Art der Steuerung darf die Steuerung nur über einen Schlüsselschalter erfolgen. Eine zusätzliche Option dies digital auszuführen kann bestehen.

5. Vom Bestand in den Neubau ist aus unserer Sicht nur ein LWL sinnvoll, welches die Unterverteiler in dem Neubau versorgt. Das Glasfaserkabel als Single Mode
6 Ports mit 12 fasern Panel bitte LC

6. Bei der Alarmierungsanlage handelt es sich nicht um eine akustische Alarmierungseinrichtung. Es handelt sich um eine reine Gong- und Sprachdurchsageanlage. Der Neubau soll dort einfach mit aufgeschaltet werden. Einen eigenen Raum bedarf es nicht.

7. Ihre Annahme ist korrekt. Bestandsunterlagen gibt es leider nicht. Bei Ihrem vor Ort Termin, können Sie sich die Anlage anschauen und bewerten

8. Ihr Kalkulationsansatz wäre richtig. Die Brandmeldeanlage im Keller des Bestandsgebäudes soll die Auslösung für die Feuerwehr sein. Wenn es in dem Neubau zur Alarmierung kommt soll die vorhandene BMA auslösen und an die Leistelle der Feuerwehr die Hausnummer des Neubaus übermittelt und die Blitzleuchte, sowie Schlüsseltresor am Neubau auslösen.

9. Ihr Kalkulationsansatz ist richtig

10. Nein dies ist planerisch mit Siemens festzulegen

11. Dies können wir aktuell nicht beantworten. Wird nachgereicht.

12. Eine Abschaltung muss erfolgen

13. Es sind genug Einführungen vorhanden oder werden bauseits erstellt.

14. Der dargestellte Weg ist zu nutzen. Für die Querungen der Straße gibt es eine Vorgabe. Hier kann eine Straßenöffnung erfolgen oder unter der Straße "durchgeschossen" werden. Die Öffnungen der Straße sind wieder zu verschließen.

15. Bauflächen gibt es nicht mehr wenn sie beginnen. Nebenflächen außerhalb vom Asphalt wird von Ihnen mit Mutterboden verschlossen. Bei Ihrer Begehung können Sie sich die Flächen anschauen.

16. Diese Information ist veraltet. Der vorhandene Trafo hat genug Kapazität um das Gebäude mit aufzunehmen. Der Aktuelle Trafo hat 600 KvA.

17. Planen Sie bitte 4 Bodentanks ein.

18. Die Leitungsführung ist mit allen Kernbohrungen und Leitungsdurchführungen auch mit Ringraumdichtung zu planen. Es können Kabeltrassen und Kabelleitern benutzt werden

19. Ihre Annahme ist richtig. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine BOS Anlage im Modulbau gefordert."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: Bieterfragen Clusterbereiche und Übergangsbrücke Datum: 05.09.2024 - 14:21 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgende Bieterfragen erhalten:

"a) Gemäß Funktionaler Baubeschreibung ist eine mechanische Be- und Entlüftung
auch in Innenräumen zu vermeiden. Im Bereich der Clustermitten kann nur auf eine
solche Be- und Entlüftung verzichtet werden, wenn diese nicht als Aufenthalts- und
oder Lehrräume definiert sind. Gehen wir recht in der Annahme, dass die
Clusterbereiche nicht als Aufenthalts- und oder Lehrräume definiert werden?

b) In der Leistungsbeschreibung steht, dass die Übergangsbrücke im 1. Obergeschoss
an den Neubau angebunden werden soll. Ist aufgrund einer optimierten
Höhenkonstellation auch eine Anbindung im 2. Obergeschoss möglich?"

Diese beantwortet der Auftraggeber wie folgt:

"a) Die Clusterbereiche sind als Aufenthaltsräume zu planen. Allerdings sollen diese so angelegt sein, dass eine natürliche Belüftung möglich ist.
b) Die Übergangsbrücke soll im Bereich des EG zum Bestandsgebäude führen. Wenn dies und die Barrierefreiheit gewährleistet ist, ist eine Verschiebung in das 2 OG möglich. Eine solche Freigabe kann aber erst mit der Vorlage eines Planes endgültig beschlossen werden."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: Bieterfrage zur Parkplatznutzung Datum: 27.08.2024 - 12:04 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines Ortstermins mit einem Bieter ist die folgende Bieterfrage gestellt worden:
"Kann der große Parkplatz unterhalb des Sportplatzes als Abstellplatz für LKWs bei der Anlieferung von Modulen genutzt werden?"

Die Antwort des Auftraggebers hierzu lautet:
"Der Parkplatz darf nur innerhalb der Ferienzeiten als Abstellplatz genutzt werden. Ansonsten ist sich auf die Baustelleneinrichtungsfläche zu beschränken."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: Bieterfrage Verlängerung Angebotsfrist Datum: 22.08.2024 - 12:12 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde folgende Bieterfrage gestellt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Verlängerung der Angebotsabgabe bis zum 07.10.2024.

Mit Bitte um Prüfung und Genehmigung.

Vielen Dank."

Hierauf antwortet der Auftraggeber wie folgt:

"Die Angebotsfrist wird einmalig bis zum 07.10.2024, 10:00 Uhr verlängert. Entsprechend können Vor-Ort-Termine nunmehr bis zum 02.10.2024 wahrgenommen werden.

Die Frist zur Einreichung des Bauantrags verlängert sich ebenfalls um zwei Wochen bis zum 04.04.2025

Der Fertigstellungstermin bleibt hingegen bestehen und wird nicht angepasst."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: Bieterfrage zur Raumhöhe Datum: 21.08.2024 - 16:33 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde folgende Bieterfrage gestellt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

die 3,00 Meter Raumhöhe wirft im Modulbau einige Probleme auf. Zum einen werden die Transportkosten so hoch, das der Modulbau unwirtschaftlich wird. Zum anderen Kommen wir bei der Gesamthöhe in einen Bereich, in dem wir höhere Brandschutzauflagen einhalten müssen.

Daher die Frage:

Kann die lichte Raumhöhe bis zur UK Abhangdecke auf 2,75 m reduziert werden ?"

Diese Bieterfrage beantwortet der Auftraggeber wie folgt:

"Die lichte Raumhöhe kann nicht auf 2,75 m reduziert werden. Es wird weiterhin eine Raumhöhe von 3,00 m gefordert."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: AW: Bieterfrage vom 19.08.2024 Datum: 21.08.2024 - 16:30 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter dem Punkt "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" wurden teilweise Formblätter hochgeladen. Sollten weitere Informationen mit dem Angebot eingereicht werden, die nicht in den Formblättern vorkommen, so ist von den Bietern ein formloses Dokument zu erstellen und einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: Bieterfragen Nr. 2 Datum: 12.08.2024 - 10:28 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wurde folgende Frage gestellt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem oben genannten Bauvorhaben geben Sie Modulbau an,
welche Konstruktionen sind zulässig."

Nachfolgend finden Sie die Antwort des Auftraggebers:

"Alle Konstruktionen wie Stahl, Beton oder Holz sind zugelassen unter der Voraussetzung, dass alle nötigen Normen und Bestimmungen eingehalten werden,
um ein genehmigungsfähiges und normgerechtes Bauwerk zu errichten. Hierzu weisen wir besonders auf die brandschutztechnischen Anforderungen der BauO NRW 2024 sowie der Schulbauordnung hin, welche sich aus der Gebäudeklasse ergeben.
Ebenso muss nachgewiesen werden, dass mit der gewählten Konstruktion die Zeitschiene eingehalten wird.
Die gewünschte Fassadengestaltung muss mit der gewählten Konstruktion umsetzbar sein, auch unter bauphysikalischen Gesichtspunkten. Sieh hierzu Punkt 3A.2 der FLB.
Die Module müssen einen Vorfertigungsgrad von mindestens 40 % aufweisen."

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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Betreff: AW: Bieterfrage vom 10.08.2024 Datum: 12.08.2024 - 09:24 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Informationen aus dem Formular 211EU (Aufforderung zur Angebotsabgabe) können Sie vorliegend dem Bieterleitfaden entnehmen.

Das Formular 213 ist ebenfalls nicht abzugeben. Sofern die Bieter der Auffassung sind, dass notwendige Informationen nicht angegeben werden können, so können diese auf formlosen Schreiben abgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Thesling
Rechtsanwalt
i.A.

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