Angaben zu Referenzen über vergleichbare Leistungen (Schulbauten). Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung des Auftraggebers (Referenzschreiben) ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Eine Adresse und Telefonnummer des/der jeweiligen Auftraggeber(s) des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben. Es sind Referenzen für Total- oder Generalunternehmerleistungen einzureichen.
Mindeststandards: Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung sein, also den Bau von Schulbauten betreffen (Erstellung in konventioneller oder Modulbauweise) und ein Auftragsvolumen von mind. netto 15.000.000 EUR aufweisen. Die angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum 01.01.2019 bis 31.07.2024 fertig gestellt und abgenommen worden sein.
Der Bieter - auch als Teil einer ARGE - muss in den Referenzen Total- oder Generalunternehmer gewesen sein. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat; "Totalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außerdem mindestens alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 4, 5 und 8 HOAI ausgeführt hat.