Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten "Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.
Das bedeutet, dass Anfragen und Angebote, die schriftlich, per Fax, telefonisch oder mittels eMail erfolgen, zurück gewiesen werden.
Nach dem Teilnahmewettbewerb werden bis zu drei Unternehmen zur Abgabe eines konkreten Angebotes aufgefordert.