VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gingen folgende Fragen ein, die wie nachstehend beantwortet werden:
Frage 1: "Gemäß Baubeschreibung 3.5.3.10 ist für den Stahlbau die ZTV Ing. Teil 4 Abschnitt 1 zu beachten. Die ZTV Ing. Teil 4 Abschnitt 1 legt unter Punkt 3 (1) fest, dass für tragende Bauteile von Brücken die technischen Lieferbedingungen der Deutschen Bahn gelten.Die somit in Betracht kommenden Herstellerwerke für CO2-reduzierten Stahl besitzen jedoch keine DBS-Zulassung und scheiden damit als Lieferant aus.Wir bitten um Angabe, wie hiermit umgegangen werden soll"
Antwort zu Frage 1: "Für den Werkstoff des Baustahls (Pos. 2.7.10) werden auf die Forderungen der ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 1, Absatz 3, (2) und (3) verzichtet. Die Lieferbedingungen der Deutschen Bahn, DBS TL 889.02.02 gelten hier nicht. Eine herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) nach TL 889.0202 muss nicht vorgelegt werden."
Frage 2: "Lediglich ein Werk ist aktuell technologisch im Stande CO2-reduzierten Stahl, jedoch ausschließlich in kleinen Mengen und mit maximalen Tafelgewichten von 6t, herzustellen. Unabhängig von einer Einschränkung des Wettbewerbes sind die zu erwartenden Lieferzeiten und Tonnagepreise kaum umsetzbar. Wie ist mit diesem Umstand umzugehen?"
Antwort zu Frage 2: "Es wird auf die Kommunikation "AW 241030_Bieterfrage" verwiesen."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"Den Holz - Handlauf (Pos. 2.8.90) gibt es nicht in den vorgegeben Abmessungen mit einer bauaufsichtlichen Zulassung.Nach Rückfrage bei mehreren Lieferanten gibt es das Fabrikat: Kebony Clear Z-9.1-863 mit Zulassung nur in folgendem Querschnitten: 22 x 142 mm oder 38 x 140 mmLaut den Lieferanten gibt es dazu kein vergleichbares Holz mit Zulassung.Die Abmessungen mit Zulassung passen auch nicht zu den bei den Sitzbänken (Pos. 2.8.130) angegebenen Größen.Welches Fabrikat mit Zulassung soll in welchen Abmessungen kalkuliert werden?""
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Gemäß LV-Position sind die einzelnen Holzteile des Handlaufs durch eine horizontale Spezialverleimung zu einem Profil zusammenzufügen. Der Handlauf hat keine tragende Funktion und es wird auf eine Zulassung verzichtet, wodurch auch andere Querschnitte, als in den Zulassungen gelistet, verwendet werden können.Die Holzbeplankung der Sitzbänke hat eine tragende Funktion. Diese Bedarf einer bauaufsichtlichen Zulassung. Für die Beplankung können alternativ zu dem im LV und den Planunterlagen beschriebenen je 4 Latten 24mmx80mm (HxB) mit 2 cm Abstand für Sitzfläche und Rückenlehne auch je 5 Latten 22mmx70mm (HxB) mit 1 cm Abstand verwendet werden. Diese Querschnitte können durch Schnitte aus zugelassenen Produkten hergestellt werden."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersenden wir Ihnen ein Schreiben der Sachbearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Information zu 66-2024-047.pdf | 18.11.2024 | 103,9 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"- Gemäß Baubeschreibung 3.5.3.10 ist für den Stahlbau die ZTV Ing. Teil 4 Abschnitt 1 zu beachten.
Die ZTV Ing. Teil 4 Abschnitt 1 legt unter Punkt 3 (1) fest, dass für tragende Bauteile von Brücken die technischen Lieferbedingungen der Deutschen Bahn gelten.
Die somit in Betracht kommenden Herstellerwerke für CO2-reduzierten Stahl besitzen jedoch keine DBS-Zulassung und scheiden damit als Lieferant aus.
Wir bitten um Angabe, wie hiermit umgegangen werden soll.
- Lediglich ein Werk ist aktuell technologisch im Stande CO2-reduzierten Stahl, jedoch ausschließlich in kleinen Mengen und mit maximalen Tafelgewichten von 6t, herzustellen. Unabhängig von einer Einschränkung des Wettbewerbes sind die zu erwartenden Lieferzeiten und Tonnagepreise kaum umsetzbar.
Wie ist mit diesem Umstand umzugehen?"
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Wir verweisen auf die Frist für Bieterfragen: 04.11.2024. Die Frage ist nach Fristablauf eingegangen und wird nicht mehr beantwortet."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"Den Holz - Handlauf (Pos. 2.8.90) gibt es nicht in den vorgegeben Abmessungen mit einer bauaufsichtlichen Zulassung.
Nach Rückfrage bei mehreren Lieferanten gibt es das Fabrikat: Kebony Clear Z-9.1-863 mit Zulassung nur in folgendem Querschnitten: 22 x 142 mm oder 38 x 140 mm
Laut den Lieferanten gibt es dazu kein vergleichbares Holz mit Zulassung.
Die Abmessungen mit Zulassung passen auch nicht zu den bei den Sitzbänken (Pos. 2.8.130) angegebenen Größen.
Welches Fabrikat mit Zulassung soll in welchen Abmessungen kalkuliert werden?"
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Wir verweisen auf die Frist für Bieterfragen: 04.11.2024. Die Frage ist nach Fristablauf eingegangen und wird nicht mehr beantwortet."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"Positionen 2.2.35; 37; 38; 50; 60 "Aushub verwerten." Die Verwertung der Böden ist gem. LAGA M20 ausgeschrieben. Diese zitierte Richtlinie besitzt seit dem 1.8.2023 keine Gültigkeit mehr und wurde durch die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ersetzt. Wir möchten Sie höflich bitten, die abzufahrenden Böden und Materialien entsprechend den neuen gesetzlichen Vorgaben (EBV) einzustufen und auszuschreiben. Eine Entsorgung gem. LAGA ist i.d.R. seit dem 1.8.2023 nicht mehr zulässig."
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Die Zuordnung der in den LV-Positionen enthaltenen Materialklassen nach LAGA und TRBoden zu den Materialklassen der Ersatzbaustoffverordnung hat gemäß der neuen Anlage 125_06-29 "Zuordnung LAGA zu EBV" zu erfolgen."
Anbei befindet sich das abschließend am 06.11.2024 aktualisierte Anlagenverzeichnis "BET_Anlagenverzeichnis_241106.pdf". Die im Rahmen der Beantwortung der Bieterfragen hinzugefügten Anlagen sind dort in roter Farbe dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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BET_Anlagenverzeichnis_241106.pdf | 07.11.2024 | 248,1 KB | ||
Zuordnung LAGA zu EBV.pdf | 07.11.2024 | 115,8 KB |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es gingen folgende Fragen ein, die wie nachstehend beantwortet werden:
Frage 1: "Pos. 1.1.10 Im LV-Text werden diverse Pläne aufgeführt, wie z.B. Absteck-und Höhenplan, Bauwerksübersichtsplan. Des Weiteren steht dort, es sind zu liefern:
- Bauzeitenpläne
- BE-Pläne
- Meßprogramme
Wir bitten um Aufklärung, welche Unterlagen konkret geliefert werden sollen."
Antwort zu Frage 1: "Es gelten die Festlegungen des Langtexts. Es sind:
- Bauzeitenpläne
- BE-Pläne
- Meßprogramme
zu liefern."
Frage 2: "Pos. 1.1.20 In dieser Pos. wird u.a. ein Standsicherheitsnachweis für die Geländer gefordert. In den Ausschreibungsunterlagen sind die Geländer im Detail vorgegeben. Welcher statische
Nachweis ist hier gefordert?"
Antwort zu Frage 2: "Durch den AN sind verschiedene Ergänzungen an den als Anlagen in Teil 5 übergebenen statischen Berechnungen aufgrund seiner Detailierung in der Werkplanung zu erstellen. Dies sind zum Beispiel folgende statische Berechnungen: Geländeranschlüsse an die Winkelstützwänden, Geländernetze und dessen Halterahmen, Verbindung Holzholm mit Stahlgeländer usw."
Frage 3: "Pos. 1.1.30 Werkstattplanung herstellen: Im LV-Text steht, Ausführungspläne für Baubehelfe etc., wo ist die Werkstattplanung für den neuen Stahlüberbau zu kalkulieren?"
Antwort zu Frage 3: "In die Pos. 1.1.30 ist die Werkstattplanung für den neuen Stahlüberbau einzurechnen."
Frage 4: "Pos. 1.1.20, 1.1.25 und 1.1.27 In allen drei Pos. werden Montagezustände, Baubehelfe etc. erwähnt. Was konkret muss in der jeweiligen Pos. kalkuliert werden?"
Antwort zu Frage 4: "In die Positionen sind alle für die Herstellung des Bauwerks erforderlichen Standsicherheitsnachweise einzukalkulieren, welche nicht durch den AN in Teil 5 der Anlagen
übergeben worden sind."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gingen folgende Fragen ein, die wie nachstehend beantwortet werden:
Frage 1: "Befestigung Vormontageplatz Stahlüber. Muss der Vormontageplatz durch den AN befestigt werden? Wenn ja, wo sind die Kosten zu kalkulieren?"
Antwort zu Frage 1: "Ob und wie der Vormontageplatz befestigt wird, liegt in der Verantwortung des AN. Die überlassenen Flächen im Bereich des Vormontageplatz sind nach Beendigung der
Arbeiten im gleichen Zustand wieder an den AG zu übergeben. Entwaige Kosten sind in die Pos. 2.7.10 "Stahlkonstruktion herst. u. mont. ..." einzurechnen."
Frage 2: "Schüttpolster Abbrucharbeiten: Gemäß den Ausschreibungsplänen müssen die vorhandenen Straßenbefestigungen geschützt werden. Wo sind diese Leistungen um kalkulieren ?
Wie hoch ist der Umfang dieser Leistungen ?"
Antwort zu Frage 2: "Die Planung der Abbrucharbeiten hat durch den AN zu erfolgen. Alle für den Abbruch erforderlichen Provisorien usw. sind durch den AN zu planen und auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind in die einzelnen Abbruchpositionen einzurechnen."
Frage 3: "Pos. 2.1.110 Der Abbruch soll ohne Erschütterungen ausgeführt werden. In den Ausschreibungsplänen sind jedoch Hydraulikbagger dargestellt. Wir bitten um Aufklärung dieses Widerspruches. Welche Grenzwerte gelten in welcher Entfernung in mm/sec.?"
Antwort zu Frage 3: "Die Planung der Abbrucharbeiten hat durch den AN zu erfolgen. Die Darstellungen in den übergebenen Unterlagen zur verwendeten Gerätetechnik sind beispielhaft. Die Festlegung der Gerätetechnik erfolgt durch den AN. Die einwirkenden Erschütterungen auf die angrenzende Bebauung sind gemäß DIN 4150 Teil 3 zu begrenzen."
Frage 4: "Pos. 2.4.100 Trägerbohlwand herstellen: In der Pos. sind Gurtungen und Verankerungen herzustellen. Die Anker werden in Pos. 2.4.110 ff gesondert ausgeschrieben. Wo sind die Gurtungen zu kalkulieren ?"
Antwort zu Frage 4: "Die Gurtung ist in die Pos. 2.4.100. "Trägerbohlwand herstellen ..." einzurechnen."
Frage 5: "Pos. 1.2.70 Baustellenschild herstellen: In der Pos. wird auf Unterlagen des AG verwiesen. Welche Unterlage bzw. Angebotsanlage ist hier gemeint ?"
Antwort zu Frage 5: "Siehe neue Anlage 7_00-08 "Beispiel Bauschild"."
Frage 6: "Pos. 2.4.5 Hohlräume unter Kragarmen verfüllen. Welche Hohlräume sind hier gemeint ? Wo sind die Hohlräume dargestellt ?"
Antwort zu Frage 6: "Der Zwischenraum zwischen dem Kragarmen der bestehenden Brücke und dem anstehenden Boden ist für die Mikropfahlherstellung in Teilbereichen durch den AN zu verfüllen."
Frage 7: "Pos. 2.4.10 Probepfahl herstellen: Sollen die Probepfähle gemeinsam mit der Bauwerkspfählen erstellt werden ? Wenn das nicht der Fall ist, wo sind dann die Geräteeinsätze zu kalkulieren ?"
Antwort zu Frage 7: "Die Probepfähle sind gemeinsam mit den Bauwerkspfählen herzustellen. Siehe auch Baubeschreibung Abschnitt 1.1.2.6."
Frage 8: "Pos. 2.5.40+60 Welche Sichtbetonoberfläche erhalten diese Bauteile konkret ? Ist die Schalungsbahn gemäß Seite 11 der Baubeschreibung erforderlich ?"
Antwort zu Frage 8: "Pos. 2.5.40 "...Pfahlkopfplatten..." enthält keine Sichtbetonoberflächenanforderungen. Bei Pos. 2.5.60 gelten die Anforderungen aus dem LV, der Baubeschreibung und den Plänen. Dort ist auch die Verwendung einer Schlaungsbahn gefordert."
Frage 9: "Pos. 2.1.180 Welche Belastung nach LAGA hat das zu entsorgende Material ?"
Antwort zu Frage 9: "Das zu entsorgende Material hat ein Einstufung in Z2 nach LAGA Recyclingbaustoffe."
Frage 10: "Pos. 2.4.110 Welche Vorgaben für die Kampfmittelsondierung sind hier konkret zu beachten ? Was muss bei der Kalkulation berücksichtigt werden ?"
Antwort zu Frage 10: "Es gelten die Festlegungen des zugehörigen Hinweistext im LV und der Baubeschreibung."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Beispiel Bauschild.pdf | 07.11.2024 | 933,7 KB |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es gingen folgende Fragen ein, die wie nachstehend beantwortet werden:
Frage 1: "Pos. 4.3.10-20: Müssen die LED-Elemente vollvergossen werden oder reicht es, wenn die Elemente nach IP65 zertifiziert sind?"
Antwort zu Frage 1: "Die LED-Elemente müssen IP65 zertifiziert sein und zudem noch vollvergossen sein."
Frage 2: "Laut BIM Modell ist an den Handläufen nur an der Südseite ein Leerrohr für die Beleuchtungszuleitung vorgesehen. Die restliche Planung sieht an der Nordseite ebenfalls eine Zuleitung vor. Können Sie dies bitte aufklären."
Antwort zu Frage 2: "Es gelten die restlichen Planunterlagen. Der Fehler im Modell wird noch eingearbeitet. Das angepasste Modell wird dem AN nach der Auftragserteilung übergeben."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es gingen folgende Fragen ein, die wie nachstehend beantwortet werden:
Frage 1: "Pos. 2.1.160: Stahlkonstruktion abbrechen In der Position wird die Betonummantelung nicht beschrieben, die im Rückbaukonzept dargestellt ist. Die Masse scheint sich aber auf die komplette Nr.33 zu beziehen. Könnten Sie dies klarstellen, was in diese Position eingerechnet werden soll? Hat die Entsorgung sortenrein/getrennt zu erfolgen?"
Antwort zu Frage 1: "In die Position Pos. 2.1.160 ist der Abbruch und die Entsorgung der Stahlträger enthalten. Der Abbruch und die Entsorgung der Betonummantelung ist in Pos. 2.1.110 enthalten. Die Entsorgung hat sortenrein zu erfolgen. Die Abrechnungsmenge von Pos. 2.1.160 bezieht sich nur auf das Stahlgewicht. In diesem Zuge wird die bisher fehlende Anlage 123_06-25-1 "Stellungsnahme Materialanalyse 2022" den Ausschreibungsunterlagen beigefügt."
Frage 2: "Pos. 2.1.130 Betonschutzschicht abbrechen Unter dieser LV-Position verstehen wir im Abbruchkonzept Position 24, jedoch ist im LV nirgends die Rede von der Isolierung, wie im Abbruchkonzept beschrieben ("Betonschutzschicht [...] incl. Isolierung"). Könnten Sie uns Angaben zur Dicke und Material der Isolierung machen? In welche Position soll der Abbruch und Entsorgung der Isolierung eingepreist werden?"
Antwort zu Frage 2: "Es ist richtig, das in der Pos. 2.1.130 der Rückbau der Position 24 der Anlage 22_01-16 "Bauwerksplan_ Rückbaukonzept_Übersichtsplan Bestand" beschrieben ist.Mit der in Position 24 beschriebenen Isolierung ist die Bauwerksabdichtung der Gewölbe gemeint. Nähere Informationen zur Abdichtung sind zum Beispiel in den Anlagen 71_04-17 "Aufnahme der Gewölbe" und Anlage 123_06-25-1 "Stellungsnahme Materialanalyse 2022" zu finden.Der Abbruch der Abdichtung ist in die Pos. 2.1.130 einzurechnen. Die Schutzschicht und die Abdichtung sind beim Abbruch komplett vom Mauerwerk zu lösen. Eine Vermischung dieser Baustoffe mit dem Abbruchgut des Mauerwerks der Brücke Pos 2.1.60 und 2.1.70 ist durch eine geeignete Rückbautechnologie des AN zu verhindern. Um den kompletten Rückbau der Betonschutzschicht und der Abdichtung zu ermöglichen, sind im Vorfeld alle darüber befindlichen Bauteile, auch die Betonauffüllungen Pos. 23, zurückzubauen."
Frage 3: "Schutznetz entfernen: Im Abbruchkonzept ist vom Rückbau des Schutznetzes die Rede. Von wem wird dieses zurückgebaut & entsorgt? Besteht eine Einsturzgefahr (bzw. Gefahr durch herabfallende Gegenstände) an der betrefenden Stelle? Falls ja, sind zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung vorzusehen?"
Antwort zu Frage 3: "Das Schutznetz ist durch den AN im Zuge des Abbruchs zurückzubauen. Es besteht ohne das Schutznetz die Gefahr von herabfallenden Gegenständen. Es ist deshalb bis zum Zeitpunkt der Vollsperrung der untenliegenden Verkehrswege durch den AN in Funktion zu halten. Die Vergütung des Abbruchs und der Entsorgung des Schutznetzes erfolgt in der Position der Spritzbetonschicht Pos. 2.1.150.Ggf. erforderliche werdende Sicherungsmaßnahme für den Baustellenbetrieb während der Abbruchmaßnahmen sind in die Pos. Schutzgerüste einzurechnen."
Frage 4: "Pos. 2.1.70: Befestigung der Schienen im Untergrund Sind die Schienen im Untergrund einbetoniert, asphaltiert oder eine Kombination aus beidem? Diese Information ist für die Bepreisung der Abbrucharbeiten relevant."
Antwort zu Frage 4: "Die Schienen sind vollständig durch Beton umhüllt (einbetoniert): Siehe hierzu Anlage 74_04-20 "Lageplan-Ansicht-Querschnitt". Die Entsorgung hat sortenrein zu erfolgen. Der Abbruch und die Entsorgung des umhüllenden Beton wird gesondert in der Position 2.1.120 vergütet."
Frage 5: "Pos. 5.46.20: Beleuchtungsmast entfernen Soll der Beleuchtungsmast in Position 5.46.20 dauerhaft entfernt und entsorgt werden oder nur temporär abgebaut werden? LV und Plan AP_021 enthalten hierzu widersprüchliche Angaben."
Antwort zu Frage 5: "Es gelten die Angaben in der LV-Position 5.46.20. Die Anmerkungen in der Anlage 10_01-03 "Allgemein_Leitungsübersicht_Bestand" zu den beiden nördlichen Beleuchtungsmasten gelten nicht."
Frage 6: "Gasleitung im Gründungsbereich der Schächte Im Bereich der neuen Beton-Schächte gibt es eine Gasleitung. Wird diese vor Beginn der Arbeiten umgelegt?"
Antwort zu Frage 6: "Nein, es werden keine Gasleitungen im Vorfeld umverlegt."
Frage 7: "Sicherheitsabstand zu Bestandsgebäuden/Verbau Zwischen Bestandgebäude und Bohrloch für den Verbau ist der Abstand mit 0,25 m bzw. 0,34m äußerst gering. Es ist mit Schäden am Bestandsgebäude zu rechnen. Kann der Abstand vergrößert werden? Ebenfalls sind im Verbauplan die Balkone des Gebäudes "Bettrather Straße 7" nicht dargestellt. Hier kommt es voraussichtlich zu Konflikten bei der Herstellung des Verbaus. Wie soll hiermit umgegangen werden?"
Antwort zu Frage 7: "Die Träger sind in verrohrte Bohrungen einzustellen. Das Bohrungen der Löcher und das Einbringen der Träger hat durch den AN so zu erfolgen, dass keine Schäden an den Gebäuden auftreten.Es gibt keine Kollision zwischen den Verbauträgern und den Balkonen des Gebäudes Bettrather Straße 7. Jedoch ist der Abstand bei Träger T-10 so gering, dass dieser um ca. 40 cm nach Süden verschoben wird. Die angepasste Planung wird dem AN nach der Auftragserteilung übergeben."
Frage 8: "Verpressanker ohne KMS Auf Seite 21 der Baubeschreibung wird beschrieben, dass die Verpressanker für den Verbau ohne Kampfmittelsondierung ausgeführt werden sollen. Warum kann aus bautechnologischer Sicht nicht senkrecht sondiert werden? Aus Sicht unseres KMS ist dies die sicherste Variante. Vor allem im Bereich der Bestandsanker am Ärztehaus ist eine Differenzierung von Hindernissen während des Ankerns unmöglich."
Antwort zu Frage 8: "Die Forderung zum Herstellverfahren der Verpressanker wird beibehalten."
Frage 9: "Pos. 1.1.60. BIM-Modelle Das uns vorliegende BIM-Modell scheint in einigen Bereichen unvollständig (z.B. Böschungsbewässerung, Verbau, Bestandsleitungen/-fundamente). Können Sie uns die 3 anderen BIM Modelle (BET_GRBV_03_BE_3D_O_300000 Brücke Bestand; BET_GRBV_03_BE_3D_O_300001 Umgebung Bestand; BET_WSAG_03_XX_3D_O_400001 Umgebung Neubau) zur Verfügung stellen? Für die Weiterführung des BIM-Modells ist dies unabdingbar. Soll die Erstellung des BAP (BIM-Projektabwicklungsplans) laut AIA ebenfalls in die Position 1.1.60 eingepreist werden? Können Sie uns die separaten .ifc-Modelle der Fachgewerke zukommen lassen (z.B. TGA/Tragwerk/Verbau etc. Laut AIA AWF-02 sollten diese vorhanden sein)? Können Sie uns den (Rahmen-)Terminplan auf Grundlage des 3D Modells zukommen lassen (AIA AWF-03)? Laut AIA ist in den BIM-Modellen ein Koordinationskörper eingefügt. Können Sie uns mitteilen wo dieser zu finden ist?"
Antwort zu Frage 9: "Das übergebene BIM-Modell enthält nicht alle Bestandteile der Planung wie Böschungsentwässerung, Verbau usw. Die bisher nicht enthaltenen Bestandteile im Modell sind auch nicht Bestandteil der weiteren durch den AN durchzuführenden BIM-Planungen.Die angefragten 3 weiteren BIM-Modelle werden hiermit zur Verfügung gestellt.Die Erstellung des BAP ist in die Position 1.1.60 einzurechnen.Es werden keine Modelle der Fachgewerke übergeben.Für die Bearbeitung des AWF-03 gemäß AIA werden keine weiteren Unterlagen übergeben. Gemäß AIA ist der Terminplan durch den AN zu erstellen und fortzuschreiben. Der Koordinationskörper liegt am Projektbasispunkt/Vermessungspunkt:
N/S 5675030,0000 m
O/W 32320420,0000 m
Höhe 0,0000 m
(Winkel gegen N 88,80°)"
Frage 10: "Gestaltungsvorgabe für Sichtbetonflächen und Verschlusskonen Gibt es konkrete Vorgaben zur Gestaltung der SB3-Sichtbetonflächen an den Widerlagern und der Verschlusskonen der Spannstellen (Kunststoff/Faserbeton/ Mörtel)? Bitte teilen Sie uns die gewünschten Anforderungen mit."
Antwort zu Frage 10: "Es bestehen keine über die Forderungen der Baubeschreibung und des LV hinausgehenden Anforderungen an die Sichtbetonflächen. Verankerungslöcher sind sorgfältig mit vertieft eingeklebten zementgebundenen Stopfen im gleichen Farbton wie die umgebende Betonoberfläche wasserundurchlässig zu schließen."
Zu den Antworten sind teilweise Unterlagen zugehörig. Da diese zu umfangreich sind, um sie als Anlage zu dieser Kommunikation beizufügen, wurden sie im Reiter "Vergabeunterlagen", dort im Abschnitt "Sonstiges" mit der Bezeichnung "AW 241031_Bieterfrage01.zip" hinzugefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"Pos. 2.7.10 ist folgendes beschrieben: Stahlsorte = Baustahl S355 J2+N, Verwendung von CO2-reduziertem Baustahl, GWP für die Phasen A1 bis A3 <= 750 kgCO2-Äquivalent/t, Nachweis über Produktionszertifikate.Nach Rücksprache mit den Walzwerken ist diese Vorgabe für Grobbleche, die hier zum Einsatz kommen, nicht umsetzbar. Es gibt derzeit noch kein Walzwerk für Grobbleche, was aufgrund der aktuellen Herstellungsverfahren diese Vorgabe einhalten kann. Aktuell liegt das CO2-Äquivalent/t Stahl bei ca. 2400 Kg (siehe auch Anlage)."
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Wir können ihre Aussage nicht teilen. Gemäß unseren Informationen gibt es mehrere Hersteller von Grobblechen, welche die beschriebenen Anforderungen erfüllen. Um den möglichen Lieferantenkreis weiter zu erhöhen, wird die Forderung in Position 2.7.10 und in Baubeschreibung Absatz 3.5.3.10 für den GWP für die Phasen A1 bis A3 auf <= 1200 kgCO2-Äquivalent/t erhöht."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Structural_Steel_Heavy_Plates_EPD-BFS-20230270-IBG1-EN.pdf | 05.11.2024 | 1,9 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"Aufgrund der Herbstferien und der komplexen Kalkulationsaufgabe bitte wir um eine Verlängerung der Angebotsfrist um 2 Wochen."
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Die geplante Terminschiene erlaubt keine Verlängerung der Angebotsfrist. Daher müssen wir Ihre Bitte um eine Verlängerung der Angebotsfrist ablehnen."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
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Sehr geehrte Damen und Herren,
es ging folgende Frage ein:
"Die Datei BET-OP_5_BZ_211_Montagekonzept unter 01 Objektplanung scheint beschädigt zu sein. Bitte senden Sie uns die reparierte Datei zu."
Dies wird wie folgt beantwortet:
"Anbei befindet sich die neue Datei."
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Vergabestelle
Dateianhänge:
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BET_OP_5_BZ_211_Montagekonzept_neu.pdf | 21.10.2024 | 1,1 MB |