VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Nachfolgende Bieterfrage wurde gestellt, die ich wie folgt beantworte:
Frage:
Für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges besteht ein erheblicher Vorfinanzierungsaufwand für Aggregate und Materialien. Die Vertragsbedingungen sehen keine Vorauszahlungen oder Anzahlungen vor. Die Vorfinanzierung verursacht Kosten, die in die Angebotspreise einzukalkulieren sind. Diese Kosten sind aufgrund des langen Zeitraums der Kapitalbindung erheblich. Wir würden Ihnen gerne ein besonders wirtschaftliches Angebot unterbreiten und bitten deshalb um Prüfung, ob es möglich wäre, 30% vom Angebotspreis, gesichert durch eine den Anforderungen des § 18 VOL/B entsprechende selbstschuldnerische, unbefristete, dem deutschen Recht unterliegende Vorauszahlungsbürgschaft abzusichern und den anteiligen/vollen Angebotspreis bereits zu einem frühen Zeitpunkt, z. B. nach dem Auftragsklärungsgespräch abzurechnen.
Antwort:
Aufgrund der aktuellen Preis- und Zinsentwicklung wird für Angebote zu Los 2 - Ausbau folgende Regelung zu den in den Vergabeunterklagen beschriebenen Zahlungsmodalitäten ergänzt:
Gegen Vorlage einer selbstschuldnerischen, unbefristeten und dem deutschen Recht unterliegenden Vorauszahlungsbürgschaft in entsprechender Höhe ist eine erste Teilzahlung in Höhe von 30% des Angebotspreises nach dem Auftragsklärungsgespräch möglich. Weitere 30% können bei Lieferung des Fahrgestelles zu gleichen Bedingungen ausgezahlt werden. Bei mängelfreier Abnahme erfolgt die Restzahlung in Höhe von 40% sowie die Rückgabe der Bürgschaft(en).
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle
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Nachricht:
Nachfolgende Bieterfragen wurden gestellt, die ich wie folgt beantworte:
Frage 1.:
Gefordert ist unter 2.18-2.20 und 2-27 rutschfester Belag mind. R 12.
Wir haben einen rutschfesten Belag R 11. Ist unsere Ausführung zulässig?
Antwort 1.:
Nein. Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind bindend.
Frage 2.:
Gefordert ist unter 2.18-2.21 Drehstangenverschluss und außenliegenden Haken.
Wir haben eine innenliegende Verriegelung. Ist unsere Ausführung zulässig?
Antwort 2.:
Nein. Die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sind bindend.
Mit freundlichen Grüßen
Die Vergabestelle
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