1. Referenzangaben des Bieters/Bietergemeinschaftsmitglieds für nach Art und Menge vergleichbare Leistungen; Vordruck 2
Es bestehen folgende Mindestanforderungen:
Es müssen mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren über nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge nachgewiesen werden.
Ein Auftrag ist in der Art vergleichbar, wenn im Rahmen des Objektschutzes die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie Gefahrenabwehr in öffentlichen Gebäuden einer Kommune, mit einer Mindestgröße einer großen kreisangehörigen Stadt (§ 4 Abs. 3 GO NW = mehr als 60.000 Einwohner oder für einen Industrie- oder Handelsbetrieb mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Besucherverkehr durchgeführt wurde und es sich nicht um einen ausschließlichen Pfortendienst bzw. (Flüchtlings-) Unterkunftsbetreuung handelt.
Ein Auftrag ist im Umfang vergleichbar, wenn der Einsatz mit einer Personalstärke von täglich (Mo-Fr) mind. fünf eigenen (kein Nachunternehmen) Sicherheitsdienstmitarbeitern und einem Leistungszeitraum von mindestens ein Jahr ausgeführt wurde.
Bei Bietergemeinschaften bezieht sich diese Forderung auf die Bietergemeinschaft als Ganzes.
Auf den im Vordruck 2 beigefügten Seiten sind entsprechende Angaben zu maximal fünf Referenzaufträgen zu machen. Angaben zu darüber hinausgehenden Referenzen sollen nicht gemacht werden und führen nicht zu einer besseren Bewertung der Eignung.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen; Vordruck 2.
Es bestehen folgende Mindestanforderungen:
Der Bieter muss in jedem der letzten drei Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich mindestens 25 eigene Mitarbeiter beschäftigt haben. Bei Bietergemeinschaften bezieht sich diese Forderung auf die Bietergemeinschaft als Ganzes.