Mit dem Angebot (auf beigefügtem Angebotsvordruck) sind folgende Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen:
Folgende Eigenerklärungen sind bei Angebotsabgabe gefordert:
- alle Angaben gemäß Ziffern 2 und 3 des Angebotsvordrucks (wird automatisch mit der Unterschrift unter den Angebotsvordruck erklärt)
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind-Angabe von mindestens 2 Referenzobjekten inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angaben der Leistungen, die ggf. durch einen Subunternehmer ausgeführt werden
- Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung
- Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personal
Vor Zuschlagserteilung werden folgende Nachweise von den Bietern, die in der engeren Wahl sind, innerhalb einer angemessenen Frist angefordert:
- Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenen Leistung betrifft, die mit der Leistung vergleich-bar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Auf-trägen
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
- gültige Handwerkskarte/Bescheinigung der IHK
- dass das Unternehmen im Berufsregister- oder Handelsregister des Firmensitzes/ oder Wohnsitzes eingetragen ist, sofern das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder "Bescheinigung in Steuersachen" (Finanzamt) für Unternehmen, deren Tätigkeiten zwar der VOB unterfallen, die aber steuerrechtlich nicht als Bauleis-tung angesehen werden
- Bescheinigung der örtlichen Kommune über die Zahlung von Abgaben
- Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung durch Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse
-Im Zweifelsfall kann vom Unternehmen ein Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5 BZRG gefordert werden.