Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 für 55 städtische Schulen
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern im Rahmen der Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 für 55 städtische Schulen gem. der entsprechenden Leistungsbeschreibung.
Lieferung erfolgt jeweils an die einzelnen Schulen frei Verwendungsstelle ins Erdgeschoss (in einigen Schulen bis max.8 Stufen zu erreichen), andernfalls gegen Erstattung der im Angebot genannten Pauschale. Diese gilt für die Hauptlieferung einschließlich der ersten Nachlieferung innerhalb der Nachlieferungsfrist für allgemeinbildende Schulen 4 Wochen und für Berufskollegs 6 Wochen nach Schuljahresbeginn NRW.
Die Lieferleistung ist lt.Leistungsbeschreibung genau definiert, daher werden nur die Angebote akzeptiert, die den Auftrag lt.Leistungsbeschreibung ausführen möchten
Die Fristen des §160 Abs.3Ziff.1-4GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach §134 Abs.2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135Abs.1Nr.2. §134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt.
Fehlende oder unvollständige Angebotsunterlagen werden gemäß §56(2)S2VgV nicht nachgefordert und entsprechende Angebote werden dadurch ausgeschlossen
gem. §§123/124 GWB
Mit dem Angebot sind vorzulegen:- Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass in den letzten 5 Jahren mindestens ein Einzelauftrag eines Auftraggebers über die Lieferung von Schulbüchern in Mindesthöhe von 120.000 EUR incl. 7%MwSt. ausgeführt wurde.- Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500,00 EUR belegt worden ist (siehe Angebotsvordruck Ziff 3.1)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:- Eigenerklärung, dass der Bewerber die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.- Eigenerklärung über die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes.- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art.1 Ziff.15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022-Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen derselben Branche.-Eigenerklärung über die Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft (s.Angebotsvordruck Ziff.2.1)-Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer (s.Angebotsvordruck Ziff.2.4)
siehe Vergabeunterlagen