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VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Anmeldung Objektbesichtigung Datum: 13.11.2024 - 15:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns ist eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung angezeigt worden.

Eine Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist nicht notwendig.

Entscheidend ist, dass durch die Vergabestelle die Teilnahme (Vordruck 8 - Nachweis Objektbegehungen) bestätigt den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Ziffer 4.2. der Bewerbungsbedingungen).

Mit freundlichen Grüßen
ZGM-Vergabestelle

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Betreff: Bieterfrage voraussichtlicher Zuschlagstermin Datum: 11.11.2024 - 15:17 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns erreichte folgende Frage:

"im Verfahren ist die Bindefrist auf den 28.01.2025 festgelegt, 3 Tage vor Start am 01.02.2025.
Wann darf ein Zuschlag erwartet werden bzw. wann ist dieser von Ihnen geplant?
Schließlich braucht es für Aufträge dieser Größe und Komplexität ausreichend Vorbereitungszeit"

Antwort:
Die Auftragserteilung ist für die 2./3. KW 2025 geplant

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

ZGM/Vergabe

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Betreff: !!!Wichtig Anpassung der Objektauswahl für die Ortsbesichtigung 19.11. bzw. 20.11.2024 Vordruck 8!!! Datum: 11.11.2024 - 11:33 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Auswahl der zu besichtigenden Objekte wurde angepasst. Das geänderte Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. Bitte beachten Sie hierzu auch den geänderten Treffpunkt.

Folgende Objekte werden alterativ am 19.11.2024 ab 08:00 Uhr oder am 20.11.2024 ab 13:00 Uhr besichtigt:

- Verwaltungsgebäude, Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld
- Gymnasium am Moltkeplatz, Moltkeplatz 12, 47799 Krefeld
- Grotenburgschule, Eichendoffstraße 21, 47800 Krefeld
- Franz-Stollwerck-Schule Tulpenstraße 11, 47800 Krefeld
- Kindertagesstätte Hohenzollernstraße, Hohenzollernstraße 91,47799 Krefeld

Treffpunkt ist jeweils am Objekt Uerdinger Straße 202. Parkmöglichkeiten bestehen auf dem Sprödentalplatz, dem Objekt gegenüber

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

ZGM/Vergabe

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Vordruck 8 - Nachweis Objektbesichtigung 2024_11_11.pdf 11.11.2024 70 KB
Betreff: AW: Besichtigung Datum: 08.11.2024 - 12:47 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Vergabestelle ist die folgende Bieterfrage eingegangen:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir - und sicherlich auch einige andere Interessenten - haben im Februar 2024 eine Pflichtbesichtigung der gleichen Objekte absolviert und können dies nachweisen.

Wird dieser Nachweis aus Februar 2024 ebenfalls akzeptiert?
Schließlich haben sich die Gebäude vermutlich seither nicht stark verändert und zu Gunsten des Umweltschutzes würden wir uns den Weg gern sparen."

Diese wird durch die Vergabestelle wie folgt beantwortet

Im Sinne der Gleichbehandlung sieht die Vergabestelle es als verpflichtend an, aktuelle Objektbesichtigungen durchzuführen, auch wenn das Objekt bereits im Februar besichtigt wurde. Dies begründet sich wie folgt:

1.Gleichbehandlung und Transparenz
Um sicherzustellen, dass alle Bieter unter den gleichen Bedingungen und mit dem gleichen Informationsstand arbeiten, ist eine erneute Besichtigung erforderlich. Eine frühere Besichtigung könnte dazu führen, dass ein Bieter auf möglicherweise veraltete oder unvollständige Informationen zurückgreift, was das Prinzip der Gleichbehandlung beeinträchtigen könnte.

2. Aktualität der Objektbedingungen:
Zwischen Februar und dem Ausschreibungszeitpunkt könnten sich am Objekt oder an dessen Umgebung relevante Veränderungen ergeben haben, die Einfluss auf die Kalkulation oder Planung der Leistung haben könnten. Durch eine erneute Besichtigung werden alle Bieter über den aktuellen Zustand informiert und haben die gleiche Grundlage für ihre Angebote.

3. Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen:
Wenn die Ausschreibungsunterlagen eine Besichtigung für alle Bieter verpflichtend vorschreiben, ist die Teilnahme daran erforderlich, selbst wenn eine frühere Besichtigung stattgefunden hat. Ein Verzicht würde hier gegen die formalen Anforderungen der Aus-schreibung verstoßen und könnte zu einem Ausschluss des Angebots führen.

Zusammengefasst ist eine erneute Besichtigung aus Gründen der Gleichbehandlung und zur Sicherstellung eines aktuellen Informationsstands aller Bieter notwendig und wird als verpflichtend angesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Vergabestelle

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