Der vom Bieter kalkulierte und als Leistungskennzahl (LKZ) angebotene Leistungswert der Unterhaltsreinigung wird mit 50 % bei der Zuschlagswertung berücksichtigt.
Für die Bewertung der LKZ wird insoweit eine Punkteskala von 0 bis 50 Punkten festgelegt.
Zum Zwecke der Punktvergabe wird in einem ersten Schritt die Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden errechnet, die sich aus dem (fiktiven) Angebot eines Bieters ergibt, der bei allen abgefragten Leistungskennzahlen den jeweils zulässigen Mindestleistungswert anbietet. Auf diesem Weg werden die für die ausgeschriebenen Leistungen maximal aufzuwenden Arbeitsstunden errechnet (ASmax). Anschließend wird in einem zweiten Schritt die Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden errechnet, die sich aus dem (fiktiven) Angebot eines Bieters ergibt, der bei allen abgefragten Leistungskennzahlen den jeweils zulässigen Maximalleistungswert angeboten hat. Auf diesem Weg werden die für die ausgeschriebenen Leistungen mindestens aufzuwendenden Arbeitsstunden errechnet (ASmin). Schließlich wird für jedes wertbare Angebot die Anzahl an Arbeitsstunden errechnet, die sich auf Grundlage der konkret angebotenen Leistungswerte ergibt (AS).
Die Punktebewertung für die einzelnen Angebote erfolgt dann nach folgender Formel:
50x((AS-ASmin)/(ASmax-ASmin))
ASmin = jährliche Arbeitsstunden bei zulässiger Maximal-LKZ
ASmax = jährliche Arbeitsstunden bei zulässiger Mindest-LKZ
AS = jährliche Arbeitsstunden des zu wertenden Angebotes
Beispiel: ASmin = 10.000 Stunden pro Jahr
ASmax = 18.000 Stunden pro Jahr
AS = 14.000 Stunden pro Jahr
50x ((14.000-10.000)/(18.000-10.000)=50x(4000/8000)=50x0,5=25Punkte