Es ist eine ständige vor-Ort-Präsenz einer verantwortlichen Bauleitung des AN erforderlich.
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist verpflichtend.
Vor Auftragsvergabe können von den Bietern die ausgefüllten Formblätter "221-Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation" und "223 Aufgliederung der Einheitspreise" gefordert werden. Die
Angaben werden vertraulich behandelt und nur den unmittelbar mit der Bearbeitung beauftragten Personen zugänglich gemacht.
Mit Auftragsvergabe ist dem AG die Urkalkulation zur Hinterlegung zu übergeben. Diese wird in einem gesonderten geschlossenen Umschlag verlangt, der ungeöffnet bei dem ausschreibenden Fachbereich hinterlegt wird. Eine eventuelle Öffnung und Einsichtnahme erfolgt erst nach Verständigung des Unternehmers und Einräumung einer Teilnahmemöglichkeit. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die angeforderte Urkalkulation wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben. Eine Einsicht in die Urkalkulation erfolgt nur, wenn triftige Gründe dafür vorliegen.