Die Bewerberauswahl im Teilnahmeverfahren erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 5 AT nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die techn. und berufliche Leistungsfähigkeit erfüllt.
Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der techn. und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er:
a) die geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstigen Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen oder auf sonstige Weise nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung stehen.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Die Beurteilung eines Mehr an Eignung erfolgt über die Bepunktung der Referenzangaben gem. dieser Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt/aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen zu erbringen.