Mit der Abgabe eines Angebotes werden folgende Nachweise verlangt:
Für gefahrenträchtige Warengruppen geeignete und ausreichende Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise sind vorzulegen.
Soweit dies nicht durch gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Liefer- und Dienstleistungen erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten!
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.