Bescheinigung des Finanzamtes, dass keine Rückstände an öffentlichen Abgaben bestehen (nicht älter als 12 Monate, ausgehend vom Datum der Bekanntmachung)
Bescheinigung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (Unbedenklichkeitsbescheinigung), nicht älter als 12 Monate (ausgehend vom Datum der Bekanntmachung)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
Bescheinigung der Minijobzentrale über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge für
geringfügig Beschäftigte (muss nur vorgelegt werden, wenn der Einsatz solcher Kräfte in
der Kalkulation vorgesehen ist).
Nachweis über bestehende Versicherungen in angegebener Höhe (siehe Besondere
Vertragsbedingungen) oder die Erklärung eines Versicherers, dass er die vorgegebenen
Versicherungssummen absichern würde (Im Auftragsfall ist eine bestehende
Versicherung spätestens vier Wochen nach Auftragserteilung nachzuweisen).