Der Bieter muss 3 ausgewählte Referenzleistungen über vergleichbare Auftragsleistungen benennen, bei denen die Leistungen nach dem 01.01.2020 vollständig erbracht wurden.
Vergleichbar sind die Leistungen der Referenzprojekte, wenn:
1. der beauftragte Leistungsumfang Landschaftsgärtnerische Arbeiten betrifft.
2. das Auftragsvolumen je Referenz mind. 800.000,- EUR netto beträgt