Neubau GGS BensbergLieferung und Montage für Wandboards
Leitmassen für die Wandboards
Innenraumabdichtung: ca. 25 m²Wandbekleidung, Farbe ähnlich RAL 5021, Wasserblau: ca. 150 m²Wandbekleidung, Farbe ähnlich RAL 6018, Gelbgrün: ca. 55 m²Wandbekleidung, Farbe ähnlich RAL 1018, Zinkgelb: ca. 55 m²Wandbekleidung, Farbe ähnlich RAL 1023, Verkehrsgelb: ca. 55 m²Wandbekleidung, Farbe ähnlich NCS S 1020-R80B: ca. 55 m²Sockelpunktausführung: ca. 215 m
Preiswettbewerb
Bauwesenversicherungwird abgeschlossenWurde für das Bauvorhaben durch die Auftraggeberin eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, beteiligt sich der/die Auftragnehmer/in an deren Kosten im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den Gesamtkosten des Bauwerks. Dieser Betrag ist von der Auftragnehmerin zu zahlen und wird mit 0,3 % der Schlussrechnungssumme angesetzt. Er wird von der Schlussrechnung abgezogen. Schäden, die nicht durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann in die Unterlagen einsehen.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland.
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 135 Unwirksamkeit(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat oder2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.
Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen.Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Konrad-Adenauer-Platz 951465 Bergisch Gladbach
Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.
Fehlende Unterlagen werden nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis;Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts;Eintragung in sonstiges Berufsregister;Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung; Eintragung bei der Handwerkskammer;Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;Gewerbeanmeldung;Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
- Jahresumsatz in Höhe von jeweils >= 200.000 EUR brutto pro Jahr als Mindestanforderung (Ausschlusskriterium)
Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Falls mein/ unser Angebot/ Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/ wir auf Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Drei Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
3 Referenzobjekte in Höhe von jeweils >= 80.000 EUR brutto Auftragssumme als Mindestanforderung (Ausschlusskriterium
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:Insolvenzverfahren;Unternehmensliquidation;schwere Verfehlungen;Verpflichtung zur Zahlung von Steuern; Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
Wesentliche Zahlungsbedingungen:Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.