- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
- Mindestens drei Referenzen, bei denen die Voraussetzung der Vergleichbarkeit erfüllt ist, müssen aus dem Bereich öffentlicher Auftraggeber stammen. Zudem müssen Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte nachgewiesen werden (Ausschlusskriterium). Es sind Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erforderlich.
- Nachweis über die Gewerbeerlaubnis gemäß § 34a GewO mit Angebotsabgabe einzureichen. Die gültige Erlaubnis ist Grundvoraussetzung zur Leistungserbringung. (Ausschlusskriterium).
- Der Auftragsnehmer ist verpflichtet einen Zertifizierungsnachweis über das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 mit Angebotsabgabe einzureichen. (Ausschlusskriterium).
Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers nach Auftragsvergabe sind weitere Nachweise vorzulegen:
- Es dürfen nur Mitarbeiter/innen beschäftigt werden, von deren einwandfreien, aktuellen erweiterten Führungszeugnissen (nicht älter als drei Monate, bezogen auf den ersten Einsatz bei der Auftraggeberin) sich der Auftragnehmer überzeugt hat. Auf Verlangen sind die Führungszeugnisse der Auftraggeberin vorzulegen.
- Die im Objekt zum Einsatz kommenden Mitarbeiter müssen mindestens über die erforderliche Unterrichtung im Sinne der §§ 1 ff. der Verordnung über das Bewachungsgewerbe verfügen. Auf Verlangen ist dieser Nachweis der Auftraggeberin vorzulegen.
- Der Einsatzleiter mit Aufsichtsfunktion über alle vom Sicherheitsunternehmen in der Unterkunft eingesetzten Kräfte soll entweder als Service- bzw. Fachkraft für Schutz- und Sicherheit oder als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) ausgebildet sein.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung zu den nachfolgenden Risiken je Einzelschaden - d.h. je Schadensfall- abzuschließen. Der Nachweis ist spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu erbringen und während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten.
Schadensart: mindestens:
Personenschäden 3.000.000,- EUR
Sachschäden 1.500.000,- EUR
Verlust von Schlüsseln Vermögensschäden 250.000,- EUR
sowie Schäden gem. Bundesdatenschutzgeset 250.000,- EUR
Verlust bewachter Sachen 250.000,- EUR