Bauwesenversicherung
wird abgeschlossen
Wurde für das Bauvorhaben durch die Auftraggeberin eine Bauwesenversicherung abgeschlossen, beteiligt sich der/die Auftragnehmer/in an deren Kosten im Verhältnis seiner Abrechnungssumme zu den Gesamtkosten des Bauwerks. Dieser Betrag ist von der Auftragnehmerin zu zahlen und wird mit 0,3 % der Schlussrechnungssumme angesetzt. Er wird von der Schlussrechnung abgezogen. Schäden, die nicht durch die Bauwesenversicherung abgedeckt sind, gehen zu Lasten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann in die Unterlagen einsehen.
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
Darüber hinaus werden folgende Einzelfristen als Vertragsfristen festgelegt:
Metalltüren: 23.06.- 07.07.25,
Außentreppenhäuser: 24.06.- 01.09.25,
Innenbauteile: 02.09.25 - 22.09.25,
Restarbeiten: 23.09.-13.10.25