Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.
Wichtige Information:
Vom 26. November bis 1. Dezember findet ein technischer Wechsel des Vergabemarktplatzes NRW statt. Alle Systemkomponenten sind ab dem 26. November um 19:00 Uhr nicht verfügbar. Die Wiederinbetriebnahme ist bis spätestens 1. Dezember geplant. In dieser Zeit können Unternehmen/Bewerber/Bieter nicht auf die Verfahren zugreifen oder Angebote abgeben.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23. bis 30. Dezember 2024 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden.