Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen.
Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen.
Wartungsvertrag:
Entwurf für Wartunsvertrag liegt nicht bei , die Arbeitskarte für Wartungsarbeiten liegt als Anlage unter "Sonstiges" bei den Vergabeunterlagen vor.
Die Kosten für die Wartungsarbeiten sind nicht in der Auftragssumme für die Bauleistung enthalten, werden aber bei der Wertung des Angebotes
berücksichtigt.Die Wartungsleistungen werden für den gesamten Zeitraum der Gewährleistung (4 Jahre) abgerufen. Dieses ist in die jeweiligen
Positionen zu kalkulieren. Die Beauftragung der Wartungsarbeiten unterliegt nicht der Bindefrist dieses Angebotes und werden später mit einem separaten Auftragsschreiben beauftragt.
Wichtige Information:
Vom 26. November bis 1. Dezember findet ein technischer Wechsel des Vergabemarktplatzes NRW statt. Alle Systemkomponenten sind ab dem 26. November um 19:00 Uhr nicht verfügbar. Die Wiederinbetriebnahme ist bis spätestens 1. Dezember geplant. In dieser Zeit können Unternehmen/Bewerber/Bieter nicht auf die Verfahren zugreifen oder Angebote abgeben.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass die Stadt Bergisch Gladbach vom 23. bis 30. Dezember 2024 Betriebsferien hat. In dieser Zeit können keine Bieterfragen beantwortet werden.