Sicherheitsdienstleistung für die Senefelderstr.7 (Los A) und Richard-Seiffert-Str...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Angebotssumme Datum: 25.03.2025 - 15:15 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herrn,

vielen Dank für Ihre Bieterfrage, die wie folgt beantwortet wird:

Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Abgabe der Angebotssumme wird es durch Ihre Antwort auf eine weitere Bieterfrage etwas verwirrend.
Mit Frage vom 18.03.2025 bat ich um Aufklärung , ob wir richtig in der Annahme liegen, dass eine Komplett-Angebotssumme für den gesamten Zeitraum (01.07.2025 bis 30.06.2027) je Los abgegeben werden muss? MIr wurde geantwortet, dass eine Komplett-Angebotssumme für jedes einzelne Los für den angegebenen Zeitraum abzugeben sei.
Zeitraum wäre aus meiner Sicht der Frage vom 01.07.2025 bis 30.06.2027, also für zwei Jahre.
Jetzt wird eine weitere Bieterfrage beantwortet mit den Worten ...Als Angebotspreis ist die Pauschale, für die Anzahl der jeweilig geforderten Mitarbeiter im ersten Vertragsjahr pro Los im Anschreiben anzugeben.
Soll man jetzt Preise für ein oder für zwei Jahre abgeben?
Ich bitte um Aufklärung.

Antwort:
Das Pauschalangebot soll im Angebotsschreiben als Zweijahrespauschale (Angebotssumme für den gesamten Zeitraum von zwei Jahren) angegeben werden. Dies wurde so gewählt, um die Vergleichbarkeit der eingereichten Angebote sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tanja Melzer

Dateianhänge:

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Betreff: AW: AW: AW: Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleitungen in NRW vom 03.05.2024 (Tarif A1 c) Datum: 25.03.2025 - 15:13 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die weitere Bieterfrage, die wie folgt beantwortet wird:
Frage:
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
die Antwort auf die Bieterfrage ist aus unserer Sicht nicht ausreichend. Der bereits veröffentlichte Tarifvertrag ist noch nicht allgemeinverbindlich.
Die Bieter können demnach nicht wissen, welcher Tarifvertrag bei Leistungsbeginn "gültig" ist, sondern maximal, welcher bei Angebotsabgabe -bezogen auf die Allgemeinverbindlichkeit- gültig ist.
Entsprechend bitten wir die Vergabestelle um Konkretsisierung

Antwort:
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Angebotserstellung auf dem ab dem 01.04.2025 gültigen Lohntarifvertrag basieren soll. Anbei senden wir Ihnen nochmals zur Kenntnis den Entwurf des Tarifvertrags, der erst mit Unterzeichnung ab dem 01.04.2025 allgemeinverbindlich werden sollte.

Da die Angebote gemäß den Vorgaben erst zum 15.04.2025 eingereicht werden müssen und das Vertragsverhältnis ab dem 01.07.2025 beginnt , gehen wir davon aus, dass die Bieter ihre Angebote auf der Grundlage dieses ab dem 01.04.2025 gültigen Tarifvertrags erstellen können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tanja Melzer

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Betreff: AW: AW: AW: Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleitungen in NRW vom 03.05.2024 (Tarif A1 c) Datum: 25.03.2025 - 15:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bieterfrage, die wie folgt beantwortet wird:

Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Bieterantwort vom 24.03.2025 (die Berechnung muss auf Basis des bei Leistungsbeginn gültigen Tarifvertrags erfolgen) erbitte wir eine Konkretisierung zu folgendem Sachverhalt:
Der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW, vom 11. Februar 2025 gültig mit Wirkung ab 01. April 2025, gibt ab 01.04.2025 bis 31.01.2026 einen Stunden-Grundlohn in Höhe von 16,27 EUR und ab 01.02.2026 bis 31.12.2026 einen Stunden-Grundlohn in Höhe von 16,84 EUR vor.
Ihre ausgeschriebene Vertragslaufzeit lautet 01.07.2025 bis einschl. 30.06.2027.
Von daher erbitten wir Ihrerseits Aufklärung, wie die Bieter den Zeitraum der 6 Monate im Jahr 2027 kalkulatorisch einschätzen sollen, da zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Einschätzung von Erhöhungen der Tarif Löhne ab 01.01.2027 machbar ist.
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
Das eingereichte Angebot soll auf Grundlage des zum Vertragsbeginn aktuell gültigen Lohntarifvertrags für die zwei Jahre kalkuliert werden. Für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis zum 31.12.2026 und vom 01.01.2027 bis zum 30.06.2027 wird dann jeweils eine neue Pauschale vereinbart, die auf dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Lohntarifvertrag basiert. Dies gilt gleichermaßen für die jeweiligen optionalen Verlängerungen um jeweils ein Jahr (+1+1).
Zudem möchte ich noch auf folgenden Passus aus den Vertragsbedingungen hinweisen:

"§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem angebotenen Pauschalpreis. Dieser wird durch die Leistungsmonate geteilt und nach erbrachter Leistung abgerechnet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden Monat eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Pausen- und Fahrtzeiten werden nicht gesondert vergütet.
(2) Eine Erhöhung der Vergütung ist nur bei einer tariflichen bzw. gesetzlichen Änderung möglich. Die Tariferhöhungen sind der Auftraggeberin umgehend anzuzeigen."
Eine Anpassung der Pauschale bezieht sich rein auf die tarifliche Lohnänderung und sonstige Anpassungen der Pauschale finden nicht statt. Es wird also keine neue Vereinbarung einer Pauschale getroffen, sondern der Bieter informiert uns lediglich darüber, dass sich der Tarifvertrag geändert hat.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Tanja Melzer

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Betreff: AW: Angebotssumme Datum: 24.03.2025 - 13:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bieterfrage, die wie folgt beantwortet wird:

Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,

habe ich das richtig verstanden, dass pro Los eine gesamte Angebotssumme für gesamt 2 Mitarbeiter angegeben werden muss?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:

Die Details zu der geforderten Mitarbeiteranzahl pro Los ist in der jeweiligen Leistungsbeschreibung umfassend beschrieben.

Los A:

"Die Bewachung des Objektes Senefelderstraße 7, 51469 Bergisch Gladbach erfolgt 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen/Woche, durchgehend während der Vertragslaufzeit durch eine(n) Sicherheitsmitarbeiter*in sowie einem / einer weiteren Sicherheitsdienstmitarbeiter*in, in der Zeit von Mo bis Fr 18:00 Uhr abends bis 08:00 morgens sowie Fr 18:00 Uhr abends bis Mo 08:00 Uhr morgens durchgehend (24 Std. / rund um die Uhr am Wochenende). An gesetzlichen Feiertagen gelten die gleichen Bewachungszeiten wie am Wochenende."

Los B:

"Die Bewachung des Objektes Richard-Seiffert-Str. 13a-s erfolgt 15 Stunden am Tag, an 7 Tagen/Woche, in der Zeit von 17:00 Uhr - 8:00 Uhr während der Vertragslaufzeit durch eine(n) Sicherheitsmitarbeiter*in"

Als Angebotspreis ist die Pauschale, für die Anzahl der jeweilig geforderten Mitarbeiter, im ersten Vertragsjahr pro Los im Anschreiben anzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
T. Melzer

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Betreff: AW: Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleitungen in NRW vom 03.05.2024 (Tarif A1 c) Datum: 24.03.2025 - 12:50 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Bieterfrage, die wie folgt beantwortet wird:

Frage:
Guten Tag
sehen wir es richtig ,dass der alte Tarif des Lohntarifvertrags genommen werden soll als berechnungsgrundsatz oder der Neue (Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleitungen in NRW vom 11.02.2025 (Tarif A1 c) ?
mfg

Antwort:
Die Berechnung muss auf Basis des bei Leistungsbeginn gültigen Tarifvertrags erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
T. Melzer

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Betreff: AW: Angebotssumme Datum: 18.03.2025 - 13:18 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Bieteranfrage, die wir wie folgt beantworten.
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

liegen wir richtig in der Annahme, dass eine Komplett-Angebotssumme für den gesamten Zeitraum (01.07.2025-30.06.2027) je Los abgegeben werden muss?

Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte geben Sie eine Komplett-Angebotssumme für jedes einzelne Los für den angegeben Zeitraum ab. Sie können auch nur für ein Los ein Angebot für den angegebenen Zeitraum abgeben.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. I. Overath

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