Materiallieferung für Oberflächenbeschichtung von Aluminiumprofilen in den Haltestationen der Wuppertaler Schwebebahn für 2025
Preis
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
1.Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.2.Das gesamte Projekt wird in deutscher Sprache abgewickelt.3.Die geforderten Eignungsnachweise können (teilweise) auch über die Angabe einer PQ-Nummer des PQ-Vereins nachgewiesen werden.4.Bewerber-/Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (Federführer). Es ist ein Verantwortlicher Ansprechpartner zu benennen und der Nachweis für dessen Bevollmächtigung durch sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig. Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bewerber/Bieter wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist unzulässig, soweit davon auszugehen ist, dass der Bieter aufgrund seines Leistungsanteils oder aufgrund anderer Umstände bei dem anderen Bieter Kenntnis von dessen Angebotskalkulation erhält. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
Die elektronische Angebotsöffnung durch den Auftraggeber erfolgt im Vier-Augen-Prinzip. Der Auftraggeber hat vor Ablauf der Angebotsfrist technisch keine Möglichkeit auf Zugriff der eingegangenen Angebote. Das Submissionsprotokoll wird allen Bietern unverzüglich nach Angebotsöffnung über den Menüpunkt "Kommunikation" zur Verfügung gestellt.
Nach Prüfung der Angebote werden fehlende Unterlagen vom Auftraggeber mit Fristsetzung nachgefordert.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine zwingenden sowie keine fakultativen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren, vorzulegen.Geforderter Mindeststandard:Der Nettojahresgesamtumsatz muss mindestens 100.000 Euro/Jahr betragen.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personen-, Sach- und Umweltschäden, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr und mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden, besteht.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot die Anzahl der derzeit fest angestellten Mitarbeiter*innen anzugeben.Geforderter Mindeststandard:Der Bieter/ die Mitglieder einer Bietergemeinschaft in der Summe muss/müssen aktuell über mindestens 2 Mitarbeiter*innen verfügen.
Der Bieter / die Mitglieder einer Bietergemeinschaft hat/haben mit dem Angebot mindestens 2 realisierte Referenzprojekte (Beschichtung von Alu-Sonderprofile) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Folgende Angaben sind gefordert:- Umsatzhöhe- Zeitraum der Lieferung- Auftraggeber inkl. Benennung der Ansprechpartner mit Kontaktdaten
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter