Personenbeförderung (Straße) - Schülerspezialverkehr und Sonderfahrten im Kaarster Stadtgebiet gem. Ziffer II Nr. 1 der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis)
optional bis zu 10 Sonderfahrten mit einer maximalen einfachen Wegstrecke von 25km im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss gem. Ziffer II. Nr. 2 der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis)
Die Stadt Kaarst schreibt zum Schuljahr 2025/2026 den Schülerspezialverkehr für die Schüler/-innen in der Stadt Kaarst unterteilt in Lose aus. Die Vertragsdauer beträgt 2 Jahre. Sie beginnt am 01.08.2025, wobei der erste Tag der Beförderung am 27.08.2025 ist. Dies ist der 1. Schultag nach den Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.07.2027.Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist bis zum 30.11. eines Jahres vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben. Die Schulstandorte werden entsprechend ihrer geografischen Lage in zwei Lose unterteilt. Jedes Busunternehmen hat die Möglichkeit, Angebote für eines oder beide Lose abzugeben.Mit Abgabe eines Angebotes werden alle Vergabe- und Vertragsunterlagen als verbindlich anerkannt. Alle im Rahmen dieser Ausschreibung abgegebenen Erklärungen werden bei Vertragsabschluss Bestandteil des Vertrages.Los 1 enthält die täglich Beförderung zum Schulbeginn, zum Schulschluss sowie die Bereitstellung eines weiteren Busses für täglich anfallenden Fahrten zum Kirch- und Sportunterricht. Ergänzend zu den genannten täglichen Pauschalbussen enthält das Los 1 die weitere Bereitstellung von Bussen mittels Einzelfahrt sofern erforderlich. Das der GS Budica mit kath. Teilstandort. Los 2 enthält die tägliche Beförderung zum Schulbeginn bzw. zum Schulschluss.Zu weiteren Details siehe Vergabeunterlagen.
Der Vertrag endet mit Ablauf des 31.07.2027.Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist bis zum 30.11. eines Jahres vor Ablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Fahrten im Stadtgebiet Kaarst wie in der Leistungsbeschreibung mit Anlagen beschrieben.Optional Fahrten im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
günstigster Preis
Kombinationsrabatt:Vom Bieter können Preisnachlässe angeboten werden unter der Bedingung, dass die beiden Lose 1 und 2 an ihn vergeben werden (Kombinationsrabatt).Bei der Wertung ist dabei die Wirtschaftlichkeit über die beiden Lose 1 und 2 für die Vergabe maßgeblich (= niedrigster Preis in der Summe über beide Lose), d.h. die rabattierten Angebote des Bieters müssen in den beiden Losen 1 und 2 die jeweils günstigsten Angebote darstellen.Für den Fall, dass ein solcher Kombinationsrabatt angeboten wird, sind die Angaben über die Höhe eines solchen Rabattes in den Vergabeunterlagen im unter "auszufüllende Dokumente" bereitgestellten Formular "633 Kombinationsrabatt Angebotsschreiben" einzutragen.
https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDJDNAJ
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:Die Stadt Kaarst weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Kaarst unverzüglich nach Erkennen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Kaarst gerügt hat,3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Kaarst, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werde
Rathaus KaarstSubmissionsstelle
Der Submissionstermin ist nicht öffentlich.
Der Auftraggeber entscheidet über Nachforderungen im Rahmen der Anwendung des § 56 VgV
-> Angaben und Nachweise der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft-> Angaben und Nachweise zur Eintragung in das Berufs- / Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes oder anderer Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, Vorlage bei Angebotsabgabe;
-> Angaben und Nachweise des Gesamtjahresumsatzes des Betriebs sowie des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Jahre, einzutragen in das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung"-> Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme bis 50.000.000,00 EUR je Schadenfall für Personen- und Sachschäden
-> Angaben und Nachweise zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Referenzen, einzutragen in das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung"-> Angaben und Nachweise, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, einzutragen in das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung"-> Angaben und Nachweise der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, einzutragen in das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung"-> Angaben zu den Arbeitskräften mit Nachweisen über die geforderten beschriebenen Qualifikationen des Personals, einzutragen in das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung"-> Aufstellung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, einzutragen in das Dokument "Eigenerklärung zur Eignung"