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Klimafreundliche Sanierung Gesamtschule Kürten, BA 1 MZH - 170 Bauelemente Fassade
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.12.2024 10:00 Ortszeit
09.12.2024 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Gemeinde Kürten
053780012012-31001-25
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515
Kürten
Deutschland
DEA2B
simone.buengen@kuerten.de
+49 2268939-157

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45262670-8
45421000-4
45421100-5
45421100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Kürten plant eine Kernsanierung der Mehrzweckhalle zur Gesamtschule Kürten, teilweise im laufenden Schulbetrieb an der Gesamtschule Kürten, Olpener Str. 4, 51515 Kürten.

Projektziel und Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Gewerk Bauelemente Fassade für die beiden Hauptbaukörper der Sporthalle.

Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 16.09.2025 zugehen.
Die Leistung ist abnahmereif herzustellen innerhalb von 48 Werktagen nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Projektziel und Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist das Gewerk Bauelemente Fassade für die beiden Hauptbaukörper der Sporthalle, bestehend aus den Leistungen:

- 11 mehrteilige Aluminium-Türsysteme
- 10 Aluminium-Türelemente mit Blechverkleidung (Tapetentür)
- 13 Aluminium-Fenster
- 4 mehrteilige Aluminium-Fenstersysteme
- 5 Aluminium-Festverglasungen

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Tagen
48
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Olper Straße 4
51515
Kürten
Deutschland
DEA2B

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDKDK65

Einlegung von Rechtsbehelfen

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Angaben, Erklärungen und Nachweise werden einmalig unter Setzung einer Frist (6 Kalendertage) nachgefordert. Liegen nach Ablauf dieser Frist die Angaben, Erklärungen und Nachweise weiterhin nicht bzw. nicht vollständig vor, so wird der Bieter ausgeschlossen. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Referenzprojekte nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur nicht als fehlend oder fehlerhaft gegen andere Referenzprojekte ausgetauscht werden dürfen, wenn und soweit sie nicht die Mindestbedingungen der Ausschreibung zur Vergleichbarkeit erfüllen. Die Bieter sollten daher auf die Auswahl der Referenzen ein besonderes Augenmerk legen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggfs. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

Eignungskriterium

Sonstiges

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § b Einkommenssteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Bestätigung einer bestehenden Haftpflichtversicherung

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung