Neubau Kultur- und Heimathaus Stadt Blankenberg - VE 402 Raumlufttechnische Anlage...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfragen Datum: 26.03.2025 - 09:51 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Verfahren erreichten mich Bieterfragen, welche ich wie folgt beantworte:

Frage 1: Pos. 03.02.0010 - 0050 Muss bei allen ausgeschriebenen Brandschutzklappen eine Rauchauslöseeinrichtung einkalkuliert werden?
Antwort 1: Ja, siehe Leistungsbeschreibung.

Frage 2: Pos. 02.02.0130 Wie vor, jedoch - was ist hier zu kalkulieren?
Antwort 2: Bitte auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung kalkulieren:
STLB-Bau 10/2024 075
Wie Position [02.02.0010] , jedoch:
DN 500
Montagehöhe über Gelände/Fußboden über 3,5 bis 5 m

Frage 3: In den Positionen 05.03.0020 - 05.03.0090 sind von / bis Werte beim Bohrdurchmesser und der Bohrtiefe abgefragt. Eine Mischkalkulation ist nach VOB nicht zulässig. Da auch immer nur 1 Stück abgefragt wird, bitten wir die genaue Dimensionierung bekannt zu geben.
Antwort 3: Die Leistungsbeschreibungen der genannten Positionen sind VOB-konform (siehe VOB/C "ATV DIN 18459"). Somit ist keine Mischkalkulation erforderlich.

Frage 4: Dürfen wir davon ausgehen, dass die Ausführungsunterlagen vor Erstellung der Leistungsverzeichnisse vom Auftraggeber freigegeben wurde?
Antwort 4: Ja.

Frage 5: Gemäß VOB/C ist eine kontinuierliche Montage üblich. Müssen wir konkrete Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse berücksichtigen?
Antwort 5: Der Bauablaufplan liegt der Ausschreibung bei, bitte beachten. Die Montage freien Zeiten sind keine Unterbrechung im Sinne VOB/B §6. Bekannte Erschwernisse gemäß VOB im Sinne auszuführender Arbeiten in Räumen im laufenden Betrieb oder in Verkehrsflächen sind nicht gegeben. Gleichwohl ist es üblich das mehrere Gewerke gleichzeitig an einem Bauabschnitt arbeiten und hier die arbeiten gemeinschaftlich zu koordinieren sind.

Frage 6: Das Leistungsverzeichnis enthält einige notwendige Leistungen nicht in eigenen Ordnungszahlen. Wir gehen davon aus, dass die Erstellung des LV gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten durchgeführt wurde. Ist diese Annahme korrekt?
Antwort 6: Ja.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sascha Gerke

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