Sicherheitsdienstleistungen für städtische Notunterkünfte (NUK) für Flüchtlinge
Die städtischen Notunterkünfte werden bewohnt von Asylbewerbern/Flüchtlingen im Anerkennungsverfahren (Regelfall), von anerkannten Asylbewerbern/Flüchtlingen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II und von geduldeten Flüchtlingen.
Die Sicherheit der städtischen Notunterkunft, deren ungestörten Betrieb sowie die Sicherheit der dort anwesenden Personen, auch der dort beschäftigten, beauftragten und ehrenamtlich tätigen Personen werden durch den Einsatz der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet.
Die eingesetzten Beschäftigten nehmen keine hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Sie üben ihre Tätigkeit im Rahmen der jedermann zustehenden Rechte aus. Die eingesetzten Beschäftigten dürfen während des Dienstes keine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen, sowie Reizstoffsprühgeräte führen. Das Tragen von sonstigen gefährlichen Gegenständen ist ebenfalls untersagt. Das eingesetzte Sicherheitspersonal wirkt bei Konflikten deeskalierend auf die jeweiligen Betroffenen ein.
Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen für die vier Notunterkünfte vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis längstens 30.06.2029. Eine etwaige Optionsverlängerung erfolgt zum Stichtag 31.03. des jeweiligen Jahres.
Angebotspreis
Personalakquise- u. Entwicklung / Umsetzung Auftragserweiterung und Kompensation v. Personalausfällen / Instrumente zur Unterstützung der Sicherheitskräfte im Arbeitsalltag /
Interkulturelle Kompetenz / Deeskalationstechniken / Gendersensibilität / Gewaltschutz
Darstellung der Personal und Schulungskonzepte
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Rathaus Hennef, Raum 2.07, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Sieg)
Bieter/Bewerber sind nicht zugelassen
Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung- eine gültige Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO)- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Nachweise entsprechend der Anlage "Bewertungsmatrix Sicherheitsdienst" - Nachweise entsprechend der Anlage "Bieterkonzept Sicherheitsdienst"
Haftung gesamtschuldnerisch
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach § 19. Mindestlohngesetz vorliegen.