Lückenschluss-Programm Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 - Hennef Eichholz/Stotte...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.07.2025
05.08.2025 10:30 Uhr
05.08.2025 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Hennef (Sieg)
05382002002-31001-36
Frankfurter Straße 97
53773
Hennef
Deutschland
DEA2C
Zentrale Vergabestelle
vergabe@hennef.de
+49 2242888-0
+49 2242888-880465

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64210000-1
32571000-6
32412000-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)"" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen.

Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.

Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 140.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann.

Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen.

Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Hennef (Sieg) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)"" beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen.

Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht. Förderfähig sind Finanzierungskosten hingegen grundsätzlich dann, wenn diese der (Zwischen-)Finanzierung der Sachkosten dienen, die zur Errichtung des geförderten Netzes anfallen. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Bauzeitzinsen.

Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als 140.000,00 EUR (netto) können im Rahmen der Angebotswertung nicht berücksichtigt.

Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 8 sowie Ziff. 5 e) ee) der Vergabeunterlage) steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden kann.

Das Verfahren wird einstufig ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Erstangebot die unter Ziff. 5 e) bb) (2) der Vergabeunterlage genannten Eignungsnachweise vorzulegen und ihre Eignung nachzuweisen.

Der Konzessionsgeber behält sich vor, ohne in weitere Verhandlungsrunden einzutreten, bereits die eingereichten (Erst-)Angebote zu bezuschlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
84
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
53773
Hennef
Deutschland
DEA2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Kosten
Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung.

Fester Wert (insgesamt)
75,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Realisierungszeitraum

Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: "das Bestangebot") erhält die volle Punktzahl (20). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent - bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen - zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 2,0 Punkte weniger in der Bewertung.

Fester Wert (insgesamt)
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Alternative Netztechnologie und alternative Verlegemethoden

Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alter-nativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnolo-gien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Abschnitt 5 e) bb) (3), 4. Spiegelstrich der Vergabeunterlage).

Fester Wert (insgesamt)
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Verfahren wird einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV) durchgeführt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQDZ0L

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tarif-treue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) ist gemäß § 1 Abs. 6 nicht auf Konzessionen anwendbar.

Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund der Schwellenwertunterschreitung und des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmun-gen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden (vgl. dazu die Angebotsfrist der vorliegenden Bekanntmachung),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Im vorliegenden Fall ist die zu-ständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren die

Vergabekammer Rheinland
c/o Bezirksregierung Köln
50606 Köln
Tel.: +49 221 1473045
Fax: +49 221 1472889
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
KonzVgV

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

8
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Rathaus Hennef, Raum 2.07, Frankfurter Straße 97, 53773 Hennef (Sieg)

Bieter/Bewerber sind nicht zugelassen

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Angaben, die der Konzessionsgeber während des Verfahrens nachfordert oder für die er Gelegenheit zur Aufklärung gibt, können nur bis zu dem vom Kon-zessionsgeber bestimmten Zeitpunkt nachgereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb des vom Konzessionsgeber bestimmten Zeitraums eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
=============================================================
HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit "Bietergemeinschaft"
überschrieben.
============================================================= -
Vollständig ausgefülltes Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen
für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die
Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur
Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB
bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. - Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft" angekreuztes Formular
"Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. -
Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022
im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-
Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3) für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
============================================================= HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit "Befähigung zur
Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister" überschrieben.
============================================================= -
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende
Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten
Anlage. - Angabe der Registernummer und des Registergerichts bzw. des Berufsregisters in
dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufsoder
Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht älter als 6 Monate). - Sofern
vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular
"Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung
von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch
entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1). - Eigenerklärung
über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt
veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch
Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 3). -
Verpflichtungserklärung HVTG gemäß den Anforderungen in dem Formular
"Eignungsnachweise" (Anlage 1).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
=============================================================
HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.
============================================================= -
============================================================= - Angabe der
Umsatzerlöse gemäß §§ 275, 277 HGB in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
(2022, 2023, 2024) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden
Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).
Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus
den Jahren 2021, 2022 und 2023 anzugeben. - Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2024 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den
Jahren 2021, 2022 und 2023 einzureichen. Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind
stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2021, 2022 und
2023 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
=============================================================
HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit "Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit" überschrieben.
============================================================= -
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR (mindestens zweifach maximiert je
Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch
entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
=============================================================
HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit "Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.
============================================================= - Angabe von
geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Einreichung des Erstangebots) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts
der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners
nebst dessen Kontaktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular
"Eignungsnachweise" (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden
solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und/ oder den gleichzeitigen
Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder
Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens 2 geeignete Referenzen anzugeben. -
Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden
durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1).

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
=============================================================
HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit "Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit" überschrieben.
============================================================= - Nur vom
Bieter oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen: Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.
F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular
"Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5
TKG n.F.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese im Projektraum zur Verfügung.
=============================================================
HINWEIS:
Da systembedingt nur beschränkte Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich der Benennung der
Eignungskriterien bestehen, wurde auf die naheliegendste Bezeichnung für das nachfolgende
Eignungskriterium/ die nachfolgenden Eignungskriterien zurückgegriffen. Die nachfolgenden
Eignungskriterien sind in der Vergabeunterlage unter Ziff. 5 e) bb) (2) mit "Eignungsleihe /
Nachunternehmer" überschrieben.
=============================================================
Eignungsleihe / Nachunternehmer -- Bei Eignungsleihe: - Benennung der eignungsbeliehenen
Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestellten Eignung im Formular
"Eignungsnachweise" (vgl. Ziff. 14., Anlage 1) des Bieters. - Das Formular
"Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehenen
Unternehmen hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie
hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl.
Ziff. 14. - 15.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
_Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen
Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise"
(Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 10.)
vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten
Anlagen einzureichen. und/ oder _Sofern sich der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der
Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und
berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 11. - 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen
vollständig aus-gefüllt einzureichen. und/ oder _Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6
TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich
das Formular "Eignungsnach-weise" (Anlage 1) betreffend die Ziff. 13. vom
eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage
einzureichen. - Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und
hinsichtlich der "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" angekreuztes Formular
"Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2). - Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-
Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU)
2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung
Russland-Sanktionen" (Anlage 3) von jedem eignungsbeliehenen Unternehmen. -- Bei
Nachunternehmern: - Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung
handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht
bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben
werden sollen, vgl. Ziff. 15. a) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters. -
Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der
Nachunternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist: _Benennung
des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunternehmer vergeben werden
sollen, vgl. Ziff. 15. b) im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) des Bieters. _Das
Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten
Nachunternehmer hinsichtlich der "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" (vgl. Ziff. 2. - 7.) sowie
hinsichtlich der "Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern" (vgl.
Ziff. 14. - 15.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
__Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars
"Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 8. - 10.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den
darin geforderten Anlagen einzureichen. und / oder __Sofern der Teil der Leistungserbringung
des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich
der Abschnitt des Formulars "Eignungsnachweise" (Anlage 1) betreffend die "technische und
berufliche Leistungsfähigkeit" (vgl. Ziff. 11. - 12.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt
einzureichen. - Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der
"Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" angekreuztes Formular
"Verpflichtungserklärungen" (Anlage 2).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung