Die Stadt Bornheim vergibt die Herstellung und Lieferung der Mittagsverpflegung für 14 städtische Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2025. Die Vergabe erfolgt in 13 Losen.
Die Auftragnehmerin soll die Herstellung und Lieferung einer frisch zubereiteten, warmen, verzehrfertigen, kindgerechten und preiswerten Mittagsverpflegung für die jeweiligen städtischen Kindertageseinrichtungen unter Verwendung frischer und vollwertiger Nahrungsmittel und unter Beachtung sämtlicher Hygienevorschriften übernehmen.
Die räumlichen und technischen Voraussetzungen zur Aufwärmung der Speisen sind in den Kindertageseinrichtungen nicht vorhanden. Die "Warmverpflegung beinhaltet daher, dass die Anlieferung der Speisen warm direkt vom Koch-/ Produktionsstandort zum Lieferstandort erfolgt.
Das Vertragsverhältnis wird für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2027 geschlossen.
Die Auftraggeberin hat eine erste und zweite Option auf Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr.
14 städtische Kindertageseinrichtungen in Bornheim
Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten und das doppelt so hohe Angebot bekommt 0 Punkte. Angebote dazwischen werden interpoliert.
Bei diesem Zuschlagskriterium wird berücksichtigt, bis wann eine Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen möglich ist.
Es können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Bei diesem Zuschlagskriterium wird berücksichtigt, in welchem Zyklus sich die Essenspläne wiederholen, wie oft saisonale Produkte angeboten werden und wie hoch der Anteil an verwendeten Bio- Produkten ist.
Bei diesem Zuschlagskriterium finden Berücksichtigung: verantwortliche Personen, Auswahl Produkte, Auswahl Lieferanten, Hygienekonzept, Qualitätssicherung, Bestellsystem, Kommunikationswege.
Dem Auftraggeber steht ein 2-maliges Optionsrecht zu, den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform:Vergabemarktplatz Rheinland.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rathaus BornheimZimmer 355 / 35753332 Bornheim
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Es werden keine Leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert.Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb einer angemessenen Frist über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen. Werden sie nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Angaben über die ausgeführten Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung bzw. Lieferung technisch vergleichbar sind (Referenzliste mit Angabe des Auftragswertes und der Leistungszeit sowie Bezeichnung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer). Anzugeben sind mindestens drei Referenzen, bei denen der Bieter Hauptauftragnehmer gewesen ist.
- Angaben zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Angabe, welche Teile des Auftrages von Nachunternehmern übernommen werden sollen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: 2.500.000 EUR
- Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
- Umsetzungskonzept;
- Aktueller Hygienenachweis nach HCCP;
- Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder vergleichbare Zertifikate (sofern dies noch nicht vorhanden ist, ist der Erwerb des Zertifikates innerhalb eines Jahres nachzuweisen);
- Bestätigung zum Qualitätssicherungskonzept;
- Musterspeisepläne für mindestens vier Wochen;
- Nachweis, dass die Essenszubereitung unter Aufsicht eines ausgebildeten Koches erfolgt.
- Eigenerklärung Sanktionen Russland -Dokument GWB 523-
Einzureichende Unterlagen:
- das elektronische Angebotsschreiben - Dokument GWB 07
- bei Unteraufträgen: ausgefüllte Nachunternehmererklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -)
- bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Anlage zum Angebotsschreiben - Dokument GWB 07 -)
- Leistungsverzeichnis - Preisblatt
- Dokument Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen - Dokument GWB 124
- Dokument Eigenerklärung Ausschlussgründe - Dokument GWB 521
- Eigenerklärung Russland Sanktionen - Dokument GWB 523