Die Stadt Bornheim vergibt die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule und Mittagsbetreuung an den Grundschulen in Hersel und Rösberg.
Beschreibung Hersel: Die Herseler-Werth-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Hersel. Derzeit besuchen 280 Schüler*innen die Schule, die in 12 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 170 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 50 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 78 % der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer*innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden.
Beschreibung Rösberg:Die Markus-Schule ist eine Gemeinschafts-Grundschule und liegt im Stadtteil Rösberg. Derzeit besuchen 180 Schüler*innen die Schule, die in 8 Klassen nach Jahrgängen getrennt unterrichtet werden. Im Schuljahr 2024/25 sind rd. 120 Schüler*innen im Offenen Ganztag angemeldet und die Mittagsbetreuung (bis 14 Uhr) besuchen zusätzlich 32 Kinder. Die Teilnahmequote beträgt damit ca. 67% der Schüler*innen. Da allen Schüler*innen die Teilnahme am Offenen Ganztag offensteht, müssen auch darüber hinaus wachsende Teilnehmer *innenzahlen mit Ganztags- und Betreuungsangeboten versorgt werden.
Das Vertragsverhältnis wird für den Zeitraum vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 geschlossen.
Die Stadt Bornheim hat 5 Optionen auf Verlängerung des Vertrages, so dass die maximale Vertragsdauer 6 Jahre beträgt.
Los 1:Gem. Grundschule Hersel Herseler-Werth-Schule Rheinstr. 16653332 Bornheim
Los 2:Gem. Grundschule Rösberg Markus-SchuleWeberstraße 19 53332 Bornheim
Schriftliche Beantwortung eines Fragenkatalogs zu den Themen: - Konzept - Personal Die Ausführung der Antworten sollte insgesamt nicht mehr als 15 Seiten umfassen.
Für die schriftliche Beantwortung des Fragenkatalogs ist eine Maximalpunktzahl von 74 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Die Formel zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl lautet:GP = X * 1,4054 / 2 + Y / 2GP = GesamtpunktzahlX = Punkte aus Fragenkatalog / schriftliche BewerbungsfragenY = Punkte aus Bietergespräch
Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Beantwortung der den Vergabeunterlagen beigefügten Fragen in einem Bietergespräch von ca. 1 Stunde.
Im Bietergespräch ist eine Maximalpunktzahl von 104 Punkten zu erreichen. Die Bepunktung und Gewichtung ergibt sich aus der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
Der Stadt Bornheim steht ein 5-maliges Optionsrecht zu, Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform:Vergabemarktplatz Rheinland.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o. g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Rathaus BornheimZimmer 35753332 Bornheim
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 55 VgV von mindestens zwei Vertretern der Stadt Bornheim als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Es werden keine Leistungsbezogenen Unterlagen nachgefordert.Nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb einer angemessenen Frist über den digitalen Vergabemarktplatz Rheinland vorzulegen. Werden sie nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Angabe der Fachkräfte, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Studien- / Ausbildungsnachweise zur Berufsausübung für die pädagogische Leitung des Offenen Ganztages, die Gruppenleitungen und die Ergänzungskräfte. (s. Kooperationsvereinbarung § 6 Abs. 1 Nr. b und c)
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungin folgender Höhe: 2.500.000 EUR