Generalunternehmerleistungen: Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule Bergheim
Die Albert-Schweitzer-Schule der Kreisstadt Bergheim wird derzeit als 2-zügige Grundschule geführt. Dieser Schulstandort soll erweitert werden. Verschiedene Gebäudeteile einschließlich Turnhalle wurden in unterschiedlichen Baujahren auf dem Grundstück an der Straße Ahornweg (Schule) und Kennedystr. (Turnhalle) errichtet. Im Zuge des OGS-Ausbaus ist nicht nur ein Mensabetrieb mit Küche erforderlich, sondern es soll ebenfalls ein gesamter weiterer Zug untergebracht werden zum Ausbau einer 3-zügigen Grundschule. Der durch einen Brandschaden im Jahr 2021 zerstörte Trakt (UG und EG) soll zurückgebaut und dort ein Erweiterungsneubau errichtet werden. Derzeit ist ein Teil der Schülerinnen und Schüler interimsweise in einem Container untergebracht. Der Rückbau des Traktes und die Errichtung des Erweiterungsneubaus sollen bis August 2027 fertiggestellt werden, um die dringend benötigten Räumlichkeiten wiederherzustellen. Die Baumaßnahme soll im laufenden Betrieb erfolgen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe sämtlicher Baumaßnahmen an einen Generalunternehmer auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) mit ergänzenden Leitdetails.
Ahornweg 2, 50126 Bergheim
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Nach Maßgabe der Regelung des § 16a EU VOB/A.
Rein nationale Ausschlussgründe: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB und § 124 GWB (= § 6e EU VOB/A)
Analoge Situation wie bei einer Insolvenz nach nationalem Recht: Der Katalog der zwingenden Ausschlussgründe ergibt sich aus dem GWB und zwar aus § 123 GWB und § 124 GWB (= § 6e EU VOB/A)
Soweit einschlägig: Handelsregisterauszug. Ausländische Bewerber haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Eigenerklärung dazu, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB (= § 6e EU VOB/A) nicht vorliegen. Hierzu kann das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular ("Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen") verwendet werden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.d.F.d. Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 ("Formular Eigenerklärung Russland-Sanktionen").
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes in amtlich beglaubigten Übersetzungen vorzulegen.
Nachweis, dass der Bewerber Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung vollständig entrichtet, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse. Ausländische Bewerber haben eine Bescheinigung des Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Angabe des Umsatzes für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024; Mindeststandards: Der durchschnittliche Umsatz muss mindestens netto 25 Mio. EUR p.a. betragen. Der jährliche Mindestumsatz kann bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern gemeinsam erbracht werden.
Nachweis einer bestehenden, alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassenden Betriebshaftpflichtversicherung; Mindeststandards: Deckungssummen pro Versicherungsjahr für Personenschäden in Höhe von 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 15 Mio. EUR. Für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres muss die Deckungssumme jeweils das Zweifache der o.g. Summen betragen (zweifach maximiert). Alternativ ist eine Eigenerklärung, dass eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung im Fall des Zuschlags entsprechend erhöht wird, vorzulegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Angaben zu Referenzen über vergleichbare Leistungen. Referenzen sind als Eigenerklärung einzureichen. Eine Bescheinigung des Auftraggebers (Referenzschreiben) ist wünschenswert, aber keine Mindestanforderung. Eine Adresse und Telefonnummer des/der jeweiligen Auftraggeber(s) des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben. Es sind Referenzen für Total- oder Generalunternehmerleistungen einzureichen. Mindeststandards: Es sind mindesten drei Referenzen anzugeben. Die Referenzen müssen vergleichbar sein und ein Auftragsvolumen von mind. netto 10 Mio. EUR aufweisen. Die angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum 01.01.2020 bis 28.02.2025 fertig gestellt und abgenommen worden sein.
Der Bieter - auch als Teil einer ARGE - muss in den Referenzen Total- oder Generalunternehmer gewesen sein. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat; "Totalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außerdem mindestens alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 4, 5 und 8 HOAI ausgeführt hat.
Angabe zur Anzahl der Arbeitskräfte, die in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2022, 2023 und 2024) jahresdurchschnittlich bei dem Bewerber beschäftigt waren.