System nicht verfügbar! 24.11. und 26.11. (ab 19:00 Uhr) - 01.12. (23:59 Uhr)
Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle ...
VO: SektVO Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
02.12.2024
09.12.2024 12:00 Ortszeit
09.12.2024 12:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
DE237754359
Overfeldweg 23
51371
Leverkusen
Deutschland
DEA24
Heiko.Loeser@evl-gmbh.de
021486610

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
48100000-9
48710000-8
48900000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, die Bereitstellung (Transformation) und den Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant der EVL als Software as a Service (SaaS) und als Cloudleistung (Private Cloud) einschließlich Datenextraktion aus dem SAP IS-U, Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie systemspezifische Beratung, das den Anforderungen der EVL an eine moderne, zukunftsfähige und zugleich kostengünstige Lösung gerecht wird.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt in Bezug auf die Abrechnungselemente (ein Abrechnungselement entspricht hierbei einem Zähler bzw. Zählwerk bei Mehrtarifzählern) 130.000 Abrechnungselemente pro Jahr. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Es besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL von 50.000 Abrechnungselementen pro Jahr.

Das nach der Rahmenvereinbarung in Aussicht genommene Auftragsvolumen betreffend die Anzahl der Personentage beträgt 10 Personentage pro Jahr. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 100 Personentagen pro Jahr. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht diesbezüglich nicht. Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Transformation und der Übergang in den Echtbetrieb (Go-Live) müssen spätestens bis zum 30.04.2026 erfolgen. Die Rahmenvereinbarung läuft bis zum 31.03.2033. Sie verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von 12 Monaten von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8

Dort Auftrag verlängert sich jeweils wiederkehrend, sofern er nicht gekündigt wird.

99
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Overfeldweg 23
51371
Leverkusen
Deutschland
DEA24

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto-Gesamtpreis.

Bitte beachten Sie:
(1.) Die angegebenen Mengen stellen einheitliche unverbindliche Kalkulationsmengen dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation ermöglichen sollen.
(2.) In dem Preisblatt ist zu jeder Position ein Nettopreis pro Stück einzutragen. Das Preisblatt errechnet sodann - ausgehend von der zugrunde zu legenden Schätzmenge pro Jahr - automatisch den Netto-Gesamtpreis für den Zeitraum von 8 Jahren. Der Brutto-Gesamtpreis bildet den Angebotsvergleichspreis.
(3.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen.
(4.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. Es sind nur die gelben Felder auszufüllen.
(5.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet.
(6.) Die angegebenen Abrufkosten und Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten).

Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
60,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Anforderungskatalog

Zur Bewertung der Angebotsqualität ist von jedem Bieter der Vordruck 09: "Anforderungskatalog Einführung Abrechnungssystem" auszufüllen. Im Einzelnen wird hierzu auf den Reiter "Anleitung&Definition" verwiesen, der dem Vordruck beigefügt ist. Der Bieter (die Bieter) mit der gemäß Anforderungskatalog erreichten höchsten Wertungspunktzahl erhält (erhalten) die auf das Zuschlagskriterium "Qualität" entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 40 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten erreichten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: 40 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot Vertragsbedingungen vorzulegen, die mindestens die folgenden Eckpunkte beinhalten müssen:
Gemäß Ziff. 22 der Bewerbungsbedingungen sind die Vertragsbedingungen bieterseits vorzu-legen. Die vorzulegenden Vertragsbedingungen müssen die folgenden Eckpunkte enthalten:

- Für sämtliche Einzelaufträge in Summe gilt bezüglich der Abrechnungselemente (ein Abrechnungselement entspricht hierbei einem Zähler bzw. Zählwerk bei Mehrtarifzäh-lern) eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Es besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL von 50.000 Abrech-nungselementen pro Jahr.
- Für sämtliche Einzelaufträge in Summe gilt bezüglich der Anzahl der Personentage eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 100 Personentagen pro Jahr. Es besteht diesbezüglich keine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL. Die Personentage wer-den gem. Vordruck 08: Preisblatt einzeln abgerufen.
- Gewährleistung der technischen Betriebszeit der Software-Lösung von montags bis sonntags in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 23:59 Uhr (24/7 Systembetrieb) (hiervon ausgenommen sind zwischen den Parteien vorher definierte und kommunizierte War-tungszeiten der Software-Lösung durch planmäßige Ausfälle (z.B. für Software-Updates und -Upgrades), währenddessen die Software-Lösung nicht oder einge-schränkt zur Verfügung steht).
- Die Reaktionszeit der Auftragnehmerin innerhalb der Betriebszeit beträgt durchschnitt-lich weniger als 3 Stunden.
- Gewährleistung der Verfügbarkeit der Software-Lösung während der technischen Be-triebszeit der Software-Lösung in Höhe von mindestens 99 %
- Gewährleistung der Erreichbarkeit des First-Level-Supports über ein Ticketsystem mindestens von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- Bei Beendigung der Rahmenvereinbarung wird die EVL dergestalt fachlich unterstützt, dass eine geordnete Übergabe an die EVL erfolgt.
- Einbeziehung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

2. Die Vertragsbedingungen werden nicht bewertet, stehen aber unter Angemessenheitsvorbehalt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDKMH

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1.
Die EVL verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

2.
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, sind von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Subventionen gemäß Vordruck 04c abzugeben.

3.
a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.
b) Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauftragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Jeder Bieter wird dazu aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Dafür ist jeweils der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe zu verwenden. Vor Zuschlagserteilung kann die EVL von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer unter Verwendung des Vordrucks 07 zu benennen und unter Verwendung des Vordrucks 07a: Nachweis Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Die Vorlage des Vordrucks 07a ist entbehrlich, soweit der Bieter bereits mit seinem Angebot die Vordrucke 05 oder 05a vorgelegt hat.
d) Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 SektVO auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 SektVO anzuwenden. In diesem Falle hat er jeweils bereits mit seinem Angebot bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit den Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorzulegen.
e) Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von Absatz 1 unberührt.
f) Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
g) Die EVL überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die EVL kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

4.
Mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen:
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften
c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied, zusammenfassende Auswertung)
d) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
e) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
f) Vordruck 04b Eigenerklärung Subventionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
g) Vordruck 04c Eigenerklärung Sanktionen (bei Bewerber/Bietergemeinschaften: gesondert für jedes Mitglied)
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
i) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
j) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (bei Bewerber/Bietergemeinschaften)
k) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
l) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe
m) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer
n) Vordruck 08: Preisblatt
o) Vordruck 09: Anforderungskatalog Einführung Abrechnungssystem
p) Vertragsbedingungen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

1
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die EVL sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz

Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Bereitstellung eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Bitte beachten Sie:
(1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren.
(2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.

Mindestbedingung:

Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Bereitstellung eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 10.000.000 Euro betragen haben.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 07.11.2021 bis zum 06.11.2024 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind unzulässig.

Bitte beachten Sie:
(a.) Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Ein bloßes "Ja" stellt keine ausführliche Erläuterung im vorstehenden Sinne dar.
(b.) Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.

Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.

Mindestbedingungen:

Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen des Bieters. Eine Referenz wird nur dann als geeignet angesehen, wenn anhand der jeweiligen Referenzerläuterungen jeweils die Erfüllung der nachfolgenden Mindestbedingungen nachgewiesen ist:

- Lieferung, Bereitstellung (Transformation) und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
- als Software as a Service
- für ein Energieversorgungsunternehmen
- mit einem Umfang von mindestens 50.000 aktiven Strom-, Gas-, Wasser- und / oder Wärmelieferungsverträgen
- für mindestens 12 zusammenhängende Monate
- im Zeitraum vom 07.11.2021 bis zum 06.11.2024

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens

Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters.

Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.

Mindestbedingungen:

(1.) Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

(2.) Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen in Bezug auf ihr Rechenzentrum den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Vorhandensein eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) auf der Grundlage der DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.

Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.

Finanzierung

Siehe Vertragsunterlagen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Vertragsunterlagen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung