Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge vom Typ HLF 20 nach DIN EN 1846 (Teil 1-3), DIN EN 14530-27 i.V.m. DIN- Lieferleistung -___________________Stellplatzhöhe: Ergonomie, Nutzerfreundlichkeit und robuster Verarbeitung in besonderem Maße, Einhaltung der vorgegebenen maximalen Bauhöhe . Das Fahrzeug soll möglichst baugleich zu den fünf HLF gestaltet sein die zwischen 2020 und 2022 in Dienst gestellt wurden.
Weitere Details können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Teil A - Fahrgestell1 - Allgemeines (Fahrgestell)2 - Abmessungen und Gewicht3 - Fahrwerk / Rahmen / Rahmenanbauteile4 - Motor / Abgasanlage5 - Antrieb / Getriebe6 - Bremsen / Fahrassistenzsysteme7 - Fahrerhaus8 - Innenausstattung9 - Bereifung10 - Elektrische Anlagen11 - Fahrgestellbeleuchtung12 - Zubehör / Sonstiges
Teil B - Feuerwehrtechnischer Aufbau13 - Allgemeines (Aufbau)14 - Grundsätzliche Anforderungen (Aufbau)15 - Fahrer- / Mannschaftsraum16 - Aufbau - Allgemeine Anforderungen17 - Zusatzelektrik (Allgemeine Anforderungen)18 - Ladetechnik19 - Beleuchtung und Zusatzsteckdosen20 - Funk- und Kommunikationsanlage21 - Optische und akustische Sondersignalanlage22 - Löschtechnische Einrichtungen23 - Sonstige Ein- bzw. Anbauten24 - Lackierung / Beklebung25 - Einweisung / Ausbildung26 - Zubehör, Dokumentation, Sonstiges27- Freigaben / Abnahmen
Preis
Technischer Wert
Lieferfrist
Umweltverträglichkeit + Nachhaltigkeit
Reiter "Kommunikation" des Vergabemarkplatzes
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebotegemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantragunzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Zentrale Vergabestelle der Stadt Ratingen, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zugelassen.
Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen: Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).
Nicht nachgefordert werden: Angebotsschreiben (Formblatt 324) und Leistungsverzeichnis
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
VOL/B