Folgende Erklärungen sind mit Abgabe des Angebotes abzugeben:
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1. Qualifikation
Die vorgesehene Projektleitung und die vorgesehene stellvertretende Projektleitung müssen über ein abgeschlossenes Fachstudium (Architektur/Bauingenieurwesen) als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universität/Fachhochschule oder gleichwertig verfügen.
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Für die Projektleitung zusätzlich: Erfahrung als Projektleitung in der Projektsteuerung von Bauprojekten öffentlicher Auftraggeber (gemäß § 99 GWB) in den Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9, über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren.
Für die stellvertretende Projektleitung zusätzlich: Erfahrung in der Projektsteuerung von Bauprojekten in den Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9, über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren.
Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
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2. Referenzen
Vorlage von mindestens drei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
- Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
- Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte,
- Ausführendes Büro
- Art und Umfang der erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen)
- Ausführungszeitraum mit Angabe Fertigstellung (Abschluss und Abrechnung Projektstufe 5)
- anrechenbare Baukosten (KG 200-800)
- Angaben zur Gebäudeart
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Mindeststandardanforderungen
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>> Anforderungen an alle Referenzprojekte:
- Projekte für Leistungen der Projektsteuerung, Erbringung der Projektstufen 1-5 gem. AHO, Heft Nr. 9
- abgeschlossene Projekte, Fertigstellung (Abschluss und Abrechnung der PS 5) im Zeitraum 08/2014 - 07/2024
- Bauprojekte mit mindestens 50 Mio. EUR anrechenbaren Baukosten (KG 200-800, DIN 276)
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>> Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte:
- mindestens ein Projekt für ein Gebäude der kritischen Infrastruktur öffentlicher Auftraggeber (gemäß § 99 GWB) mit komplexen technischen Anforderungen (wie beispielsweise aus dem Bereich Rettungswesen, Gesundheitsversorgung, Bevölkerungsschutz)
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Referenzen, die die "Mindestanforderungen an alle Referenzen" nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen.
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Einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften haben ihre Eignung für die von ihnen zu erbringende Teilleistung anhand jeweils mindestens einer Referenz nachzuweisen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
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Sofern die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte - auch durch Ausschluss - unterschritten wird oder die Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte nicht erfüllt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung der Referenzen z.B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich unzulässig.
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Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt, das Formblatt kann diesbezüglich zur Angebotsabgabe beliebig erweitert werden.
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Der Nachweis der Einhaltung der Mindestkriterien führt nicht zwingend zu der Entscheidung, dass der Bieter geeignet ist, vielmehr wird die Eignung im Rahmen der fachtechnischen Prüfung (z.B. durch Befragung der Referenzgeber) im Einzelfall geprüft und bewertet.
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Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden.
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Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.