Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen mit Rahmen, sanitären Anlagen, Wasch-, Badeanlagen und Spiegel in den im Leistungsverzeichnis und den Raumverzeichnissen festgelegten Intervallen.
Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanzerhaltung der Reinigungsobjekte.
Die Grundreinigung umfasst die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte. Sie ist außerhalb der Unterhaltsreinigung und auf besonderen Auftrag einmal jährlich durchzuführen. Die Grundreinigung hat in den Schulen hauptsächlich in den Sommerferien bzw. Ferien, in den Verwaltungsobjekten nach Ausführungsvorgaben des Auftraggebers, stattzufinden.