Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Angebotsunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe der Angebote die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Für die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes empfohlen - dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Den Bietern wird die Möglichkeit gegeben, die Objekte individuell nach Terminabsprache mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Gebäude zu besichtigen (Einzelheiten siehe Objektliste).
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben.
Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zum Zeitzpunkt der Angebotsfrist) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsfrist sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen. Die zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen ergeben.
Der Zuschlag wird auf das preisgünstigste Angebot erteilt. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil. Ziffer 9 Satz 2 der Bewerbungsbedingungen findet insoweit keine Anwendung.
Der Zuschlag wird auf ein Los je Bieter in den Losen 2 und 4 (Unterhalts- und Grundreinigung) limitiert. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 2 und 4 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder über erfolgte Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zu den -unterlagen sind bis spätestens 11.12.2024 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.