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Rettungswache Bornheim- Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.01.2025
10.01.2025 09:00 Ortszeit
10.01.2025 09:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Rhein-Sieg-Kreis
05382006006-31001-21
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721
Siegburg
Deutschland
DEA2C
zvs@rhein-sieg-kreis.de
+49 224113-2937
+49 224113-3165

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221147-3055
+49 221147-2889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45312100-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gesamtmaßnahme:
Neubau einer Rettungswache in Bornheim-Brenig mit ca. 1.500 m² BGF ab 3. Quartal 2024.

Einzelleistung:
Brandmeldeanlage

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Vorgesehen ist eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 mit Aufschaltung auf die Leitstelle des Rhein-Sieg-KreisesA.
Der Schutzumfang wurde in Kategorie 1 Vollschutz festgelegt.
Vorgesehen werden ca.: 90 Stück Mehrfachsensormelder, 54 Stück Mehrfachsensormelder mit Akustik,
10 Stück Handdruckknopfmelder, 3 Stück Optische Signalgeber, ein Informations- und Bedientableau, ein Freischaltelement mit Feuerwehrschlüsseldepot und Linienförmige Rauchmelder.
Im Leistungsverzeichnis werden Wartungskosten abgefragt. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden diese Wartungskosten für einen Zeitraum von fünf Betriebsjahren berücksichtigt.
Die Wartung wird jedoch nicht mit Zuschlagserteilung Auftragsbestandteil, sondern nach Abschluss der Leistung separat beauftragt. Die vorgesehene Vorgehensweise ist im Positionstext erläutert.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2025
31.12.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Königstraße
53332
Bornheim
Deutschland
DEA2C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Angebotspreis
Im Leistungsverzeichnis werden Wartungskosten abgefragt. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden diese Wartungskosten für einen Zeitraum von fünf Betriebsjahren berücksichtigt.
Die Wartung wird jedoch nicht mit Zuschlagserteilung Auftragsbestandteil, sondern nach Abschluss der Leistung separat beauftragt. Die vorgesehene Vorgehensweise ist im Positionstext erläutert.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYBDK6E

Einlegung von Rechtsbehelfen

Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberkommunikationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung (abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.
Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Ein-tragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Bauleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen.
Hierzu ist im Teilnahmeantrag bzw. dem Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist.
Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben.
Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Bezuschlagt wird das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis. Bei Preisgleichheit gilt Ziffer 9 der Teilnahmebedingungen (frühester Angebotseingang).
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Kreishaus Siegburg

Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Angebotsöffnung zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Leistungsverzeichnis (PDF-Datei und/oder GAEB-Datei / Kurz-LV zur Angebotsabgabe ausreichend)
- Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend / nur für Bietergemeinschaften)
- Formblatt "Unteraufträge" (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern)
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristset-zung nachgefordert werden können:
- ausgefüllte GAEB - Datei (sofern vorhanden)
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Formblatt "Referenzen"
- Fabrikatsliste/Fabrikatsangaben
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl)
- Eigenerklärung Sanktionen EU
- Eigenerklärung zum Bieter
- Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert / nur für Bietergemeinschaften)
- Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (zuständige Berufsgenossenschaft) oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
- Gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (sofern der Versicherungs-schein älter als ein Jahr ist oder die dort genannte Versicherungsdauer überschritten wird, ist ergänzend zum Versicherungsschein eine aktuelle Beitragsrechnung vorzulegen.)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter oder sonstige geeignete Unterlagen zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit.
- Eignungsnachweise von Nachunternehmern
- Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften
- Angaben zur Preisermittlung (z.B. Formblätter 221, 222 oder 223)

siehe auch Vergabeunterlagen, Dokument "Übersicht vorzulegender Erklärungen und Nachweise"

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:

1) Referenzen:
Benennung von mindestens drei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
- Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
- Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für Auskünfte,
- Auftragnehmer
- Art und kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Netto-Auftragswert
- Zeitraum der Ausführung und Fertigstellung unter Angabe des Monats und des Jahres
.
Mindeststandardanforderungen an alle Referenzen:
- abgeschlossene Bauleistungen (Schlussabnahme muss erfolgt sein): Fertigstellung ab 12/2019
- Art der Arbeiten: Montage einer Brandmeldeanlage
- Umfang der Arbeiten mit mindestens 15% der Angebotssumme
.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen, z.B. durch den Austausch von Referenzen, ist unzulässig.
Sofern die Anzahl der vorgelegten geeigneten Referenzen die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschreitet, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Präqualifizierte Unternehmen können auch auf im PQ-Verzeichnis hinterlegte Referenzen verweisen, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Bieter erklärt, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden.
.
Für die Abgabe der Erklärungen zu 1) wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen.
.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und die entsprechenden Nachweise dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig nachgereicht werden können.
.
2) Formblatt Unteraufträge (positionsgenaue Angabe der Leistungen, die von anderen Unternehmen erbracht werden sollen).
3) Eignungsnachweise von Nachunternehmern
4) Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) du zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen.

Eignungskriterium

Sonstiges

Die folgenden Erklärungen / Nachweise sind auf auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl):
- Eigenerklärung Sanktionen EU
- Eigenerklärung zum Bieter
- Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers (örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversiche-rungsbeiträge oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis der zuständigen Stelle über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (zuständige Berufsgenossenschaft) oder einer gleichwertigen Ur-kunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters (nicht älter als 1 Jahr)
- gültige Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Nachweis über die Eintragung in die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Nachweis einer entsprechenden Ausnahmebewilligung für Unternehmen die ihren Betriebssitz nicht in Deutschland haben
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (sofern der Versicherungsschein älter als ein Jahr ist oder die dort genannte Versicherungsdauer überschritten wird, ist ergänzend zum Versicherungsschein eine aktuelle Beitragsrechnung vorzulegen.)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bieterge-meinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
e) welchen Leistungsanteil welches Unternehmen in Eigenleistung erbringt.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen.
.
Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme, sofern diese mindestens 250.000 EUR netto beträgt.
.
2. Sicherheit für Mängelansprüche ist in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme (einschließlich erteilter Nachträge), sofern diese mindestens 250.000 EUR netto beträgt.
.
3. Abschluss des Integritätsvertrags (Vordruck siehe Vergabeunterlagen)
.
4. Eintragungen beim Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung