Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1) Referenzen:
Benennung von mindestens drei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
- Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
- Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für Auskünfte,
- Auftragnehmer
- Art und kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Netto-Auftragswert
- Zeitraum der Ausführung und Fertigstellung unter Angabe des Monats und des Jahres
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Mindeststandardanforderungen an alle Referenzen:
- abgeschlossene Bauleistungen (Schlussabnahme muss erfolgt sein): Fertigstellung ab 12/2019
- Art der Arbeiten: Montage einer Brandmeldeanlage
- Umfang der Arbeiten mit mindestens 15% der Angebotssumme
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen, z.B. durch den Austausch von Referenzen, ist unzulässig.
Sofern die Anzahl der vorgelegten geeigneten Referenzen die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte unterschreitet, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Präqualifizierte Unternehmen können auch auf im PQ-Verzeichnis hinterlegte Referenzen verweisen, sofern diese die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Bieter erklärt, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden.
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Für die Abgabe der Erklärungen zu 1) wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen.
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Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat und die entsprechenden Nachweise dem Auftraggeber auf Verlangen kurzfristig nachgereicht werden können.
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2) Formblatt Unteraufträge (positionsgenaue Angabe der Leistungen, die von anderen Unternehmen erbracht werden sollen).
3) Eignungsnachweise von Nachunternehmern
4) Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften