Vorlage von mindestens drei Referenzen.
Zu den vorgelegten Referenzobjekten sind folgende Angaben vollständig zu tätigen:
- Bezeichnung und Ort der Maßnahme;
- Auftraggeber/Bauherr und aktuelle Kontaktdaten eines Ansprechpartners des Auftraggebers für Auskünfte,
- Ausführendes (Ingenieur)büro
- Art und Umfang der erbrachten Leistungen inkl. Art des Projektes
- Ausführungszeitraum mit Angabe Fertigstellung (Monat/Jahr)
>> Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte:
- Abgeschlossene Leistung im Zeitraum 11/2014 - 12/2024
- Kalkulierte Netto-Baukosten von mindestens 10 Mio. EUR
>> Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte - jeweils mindestens ein Projekt:
- Abgeschlossene Projektsteuerungsleistungen (mindestens Projektstufen 1-2 gem. AHO Heft Nr. 9) für Infrastrukturmaßnahmen des ÖPNV gemäß § 2 RegG oder des Schienenverkehrs
- Abgeschlossene Projektsteuerungsleistungen (mindestens Projektstufen 1-2 gem. AHO, Heft Nr. 9) in Kombination mit einer Bundes- oder Landesförderung
- Abgeschlossene Planungsleistungen (mindestens LP 1-4 gem. § 47 HOAI) im Bereich des schienengebundenen ÖPNV oder abgeschlossene Planungsleistungen (mindestens technische Machbarkeitsstudie) im Bereich des schienengebundenen ÖPNV mit Mischverkehr EBO/BOStrab
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Referenzen, die die "Mindestanforderungen an alle Referenzen" nicht vollständig erfüllen, werden ausgeschlossen.
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Einzelne Mitglieder von Bietergemeinschaften haben ihre Eignung für die von ihnen zu erbringende Teilleistung anhand jeweils mindestens einer Referenz nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzen stichprobenhaft zu überprüfen. Falsche Angaben führen zum vollständigen und ersatzlosen Ausschluss des jeweiligen Referenzprojektes. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter aufgrund von falschen Angaben vollständig aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
Sofern die Mindestanzahl der geforderten Referenzprojekte - auch durch Ausschluss - unterschritten wird oder die Mindestanforderungen an einzelne Referenzprojekte nicht erfüllt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Eine Nachbesserung der Referenzen z.B. durch Nachlieferung weiterer Referenzen ist grundsätzlich unzulässig.
Die Anzahl der vorgelegten Referenzen ist nicht begrenzt, das Formblatt "Eignungsnachweise" kann diesbezüglich zur Angebotsabgabe beliebig erweitert werden.
Der Nachweis der Einhaltung der Mindestkriterien führt nicht zwingend zu der Entscheidung, dass der Bieter geeignet ist, vielmehr wird die Eignung im Rahmen der fachtechnischen Prüfung (z.B. durch Befragung der Referenzgeber) im Einzelfall geprüft und bewertet.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass die benannten Referenzen die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Er erklärt zudem, dass die Referenzprojekte hinsichtlich Terminen und Qualitäten - soweit im Einflussbereich des Auftragnehmers - erfolgreich abgeschlossen wurden.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Bieter die ggf. notwendigen Genehmigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten von den Betroffenen eingeholt hat.