Aufgrund einschlägiger Rechtsprechung sind bei Baum-Naturdenkmalen je nach Alter, Standort, Ausprägung, Vitalitätszustand etc. in regelmäßigen Abständen Baumkontrollen vorzunehmen. An den im Rhein-Sieg-Kreis vorhandenen Baum-Naturdenkmalen im Siedlungsbereich bzw. an Verkehrswegen (51 Bäume) erfolgen i.d.R. zwei Kontrollen in jedem Jahr, um ggf. erforderliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr ermitteln und durchführen zu können. An den im Wald stehenden Baum-ND (9 Bäume) soll i.d.R. eine Kontrolle alle zwei Jahre erfolgen. Bei Bedarf, so z.B. nach extremen Wetterereignissen (Sturm) sind zusätzliche Kontrollen erforderlich. Die Kontrollen erfolgen gem. der FLL-Baumkontrollrichtlinie und entsprechen somit dem aktuellen fachlichen Stand von Wissenschaft und Technik.