Bereits ausgewählte Teilnehmer: (01) Wulf Architekten, Stuttgart mit Büro Happold GmbH, Berlin, TGA-Planungsbüro und Ingenieurbüro Fritz Spieth, Beratende Ingenieure GmbH, Esslingen, Verkehrsplanungsbüro ___ (02) LEPEL & LEPEL Architekt Innenarchitektin PartG mbB, Köln mit bähr ingenieure GmbH, TGA-Planungsbüro und Planungsgruppe MWM, Stadtplaner Beratender Ingenieur, Landschaftsarchitekt Niedermeier, Siebenmorgen PartGmbB, Verkehrsplanungsbüro ___ (03) CODE UNIQUE ARCHITEKTEN GMBH, MARTIN BODEN-PEROCHE | VOLKER GIEZEK, Dresden mit KMG Ingenieurgesellschaft mbH, Berlin, TGA-Planungsbüro und Uhlig & Wehling Gmbh Ingenieurgesellschaft, Mittweida, Verkehrsplanungsbüro ___ (04) Steimle Architekten GmbH, Freie Architekten BDA, Stuttgart mit SCHREIBER Ingenieure Systemplanung GmbH, Ulm, TGA-Planungsbüro und KARAJAN - Ingenieure Beraten + Planen Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart, Verkehrsplanungsbüro ___ (05) SUPERGELB ARCHITEKTEN GmbH by GATERMANN + SCHOSSIG, Köln mit G-TEC Ingenieure GmbH, Beratende Ingenieure VBI, Siegen, TGA-Planungsbüro und IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH, Dr.-Ing. Thorsten Becher - Geschäftsführer, Neuss, Verkehrsplanungsbüro
___________________________
Mitglieder der Jury:
1. Prof. Dr. Michael Koch, Architekt und Stadtplaner, Basel, Berlin
2. Prof. Stefanie Bremer, Verkehrsplanerin, Städtebau- und Gestaltungsbeirat Bonn
3. Prof. Eva-Maria Pape, Architektin, Vorsitzende Städtebau und Gestaltungsbeirat Bonn
4. Helmut Wiesner, Bauassessor, 2. Staatsexamen, Dezernent für Planung, Umwelt & Verkehr Bonn
5. Martin Halfmann, Architekt, Köln
6. Sebastian Kittelberger, Architekt, Stuttgart
7. Sibylle Waechter, Architektin, Darmstadt
8. Prof. Dr. Gerhard Hausladen, Ingenieur TGA, München
9. Wolfgang Fuchs, Stadtdirektor, Dezernat 1, Bundesstadt Bonn
10. N.N., Leiter/in des Städtischen Gebäudemanagements der Bundesstadt Bonn
11. Jochen Stein, Amtsleitung Amt 37, Feuerwehr und Rettungsdienst, Bundesstadt Bonn
12. Vertreter*in, CDU- Fraktion
13. Vertreter*in, SPD-Fraktion,
14. Vertreter*in, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
15. Vertreter*in, FDP-Fraktion
Es steht eine Wettbewerbssumme von 680.000 EUR netto zur Verfügung.
Insgesamt ist eine Summe von 300.000 Euro für
Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit
einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20.000 Euro (netto),
sofern alle 15 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare
Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung
zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf
alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die verbleibende Summe von 380.000 EUR wird in Preise und Anerkennungen aufgeteilt:
1. Preis 140.000 EUR, netto
2. Preis 90.000 EUR, netto
3. Preis 60.000 EUR, netto
2 bis3 Anerkennungen: 90.000 EUR, netto
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch
einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte
Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle
Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber
der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld zzgl.
aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und
die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin
in Deutschland abgeführt.
2 bis 3 Anerkennungen: 90.000.
Zu Absatz 5.1.10 Zuschlagskriterien:
Im VgV-Verhandlungsverfahren verhandelt die Auftraggeberin zunächst mit dem 1. Preisträger.
Eine Aufforderung zur Teilnahme aller Preisträger an der VgV-Verhandlungsphase erfolgt nur, sofern die VgV-Verhandlungsphase mit dem 1. Preisträger scheitert.
Die Matrix mit abschließender Eignungsfeststellung unter Anwendung der in Absatz 5.1.10 genannten Zuschlagskriterien kommt dann zur Anwendung.
Die gewichteten
Punktzahlen aller Kriterien werden addiert und ergeben die für die
Bewerberauswahl / Zuschlagsentscheidung zugrundeliegende
Gesamtpunktzahl. Erhalten zwei oder mehr Angebote die gleiche (Gesamt-)Punktzahl, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kriterium "Preis" erteilt. Besteht sodann immer noch Punktgleichheit,
entscheidet das Los.