Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind, dies mit dem Hinweis, dass auch einschlägige Bauleistungen eine Berücksichtigung finden werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen (VOB/A, § 6a EU, Nummer 3 a)