Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und
die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen
berechtigt ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU
haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Ingenieurleistungen gehören, wenn sie einen
bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der
Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine
Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an
dessen Arbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind
teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein/e teilnahmeberechtigte/r Ingenieur/in angehört. Mitglieder
von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Arbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am
Verfahren teilnehmen.
Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Angebote der Beteiligten zur Folge.