Leistung von Architekten und Ingenieuren gem. § 74 VgV. Das Vergabeverfahren erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften der VgV unter Berücksichtigung des Abschnittes 6, Unterabschnitt 1 der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Stadt Bad Honnef plant verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Modernisierung des Rathauses, Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef:1. Energetische Sanierung der Außenhülle:- Austausch der vorhandenen Fenster durch Fenster mit integrierter Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung- Dämmung der Decke zu unbeheizten Bereichen in der Tiefgarage, den Arkadengängen und Tunneln- Erneuerung der vorhandenen Dachdeckung incl. Dachentwässerung und Ergänzung der vorhandenen Dämmung durch zusätzliche Aufdachdämmung2. Modernisierung des Ratssaals- Erneuerung des Doppelbodens- Einbau einer Lüftungsanlage- Erneuerung der Innendämmung- Neugestaltung des Ratsaal-Foyers3. Umnutzung/ Erweiterung der Archivflächen im Dachgeschoss zu Büroräumen4. Einbau von Wärmepumpen in Verbindung mit Klimasplit-Geräten als VRF-Anlage zur Wärme- und Kälteerzeugung im Rathaus5. Photovoltaikanlage auf dem Dach
Die vorgesehenen Maßnahmen ergänzen die bereits laufenden Modernisierungs-Maßnahmen des mehr als 40 Jahre alten Gebäudes. Eine besondere Herausforderung sowohl in der Planungs- als auch Ausführungszeit ist es, den Weiterbetrieb des Rathauses bzw. der Verwaltung mit den zugehörigen Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeiten zu gewährleisten.Zur Übernahme der erforderlichen Leistungen sucht die Stadt Bad Honnef geeignete Planer.Die Leistungen sind in vier Lose aufgeteilt:Los 1: Leistungen der ObjektplanungLos 2: Fachplanung der Technische GebäudeausrüstungLos 3: Leistungen der BauphysikLos 4: Leistungen nach der Baustellenverordnung
Die drei Bewerber, welche bei der Auswertung ihrer Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl je Los erreichen, werden aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Maximal werden je Los fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen. Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird gemäß der jeweiligen Bewerbungsbedingungen weiterverfahren.
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bewerberfragen, Kommunikation: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüche oder Rechtsverstöße, so hat dieser unverzüglich den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Bewerber können hierzu Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und die Anforderung weiterer Informationen (Aufklärungsfragen) haben ausschließlich in Textform über das Vergabeportal, Modul "Kommunikation" des Projektraumes der Ausschreibung zu erfolgen. Telefonische sowie per E-Mail oder Telefax eingereichte Fragen werden nicht beantwortet, sofern ihre Beantwortung für andere Bewerber bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihrer Angebote von Belang sein kann. Die Fragen müssen vor der Angebotsabgabe innerhalb der benannten Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen gestellt werden, damit diese rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und von allen Bewerbern bei der Angebotserstellung zeitgerecht berücksichtigt werden können. Die eingereichten Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, die Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen.
Siehe Punkt 3 der jeweiligen Bewerbungsbedingungen
Der öffentliche Auftraggeber überprüft die Eignung der Bewerber anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und schließt gegebenenfalls Bewerber vom Vergabeverfahren aus. Es werden nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. § 51 VgV bleibt unberührt (§ 42 Abs. 1 und 2 VgV).
Siehe loseigene Bewerbungsbedingungen.
Einzureichende Unterlagen:
1. Anlage 05 - Einzureichende Unterlagen (gem. Vergabeunterlagen; für jedes Los einzureichen). Inhalt:- Teilnahmeantrag- Referenzformulare- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen- Eigenerklärung Sanktionen- Eigenerklärung Haftpflichtversicherung- Eigenerklärung Subventionen- Angaben zur Beschäftigtenzahl (nur Los 2)
2. Anlage 06 - Einzureichende Unterlagen - BGS NU EL (gem. Vergabeunterlagen; für jedes Los einzureichen). Die Anlage 06 ist nur auszufüllen und einzureichen, wenn der Bewerber beabsichtigt, sich als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Verfahren zu beteiligen, Nachunternehmer einzusetzen und/oder von der Eignungsleihe Gebrauch zu machen.