Die Ausschreibung beinhaltet die Einrichtung der Baustelle für den Bau der neuen Mehrzweckhalle (KulTurnhalle) im Ortsteil Seelscheid.
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet unter anderem die Errichtung einer Containeranlage, die Lieferung und Montage der Baustrom-Verteilereinrichtungen, die Herstellung der Baubeleuchtung auf Mietbasis, Herstellung des Bauwasseranschlusses sowie Auf- und Abbau eines Bauzauns.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweitder Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) ist der 24.04.2025 .
Die Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Rheinland https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/company/welcome.do.Bieter, die sich durch Registrierung einen passwortgeschützten Zugang zu dem für dieses Vergabeverfahren bestimmten Projektraum verschafft bzw. durch Registrierung ein Konto auf der Vergabeplattform zu diesem Vergabeverfahren anlegt haben, verfügen über ihr eigenes Postfach für die elektronische Kommunikation.Um dem in § 97 Abs. 2 GWB verankerten Gleichbehandlungsgebot zu entsprechen, verwendet die Zentrale Vergabestelle der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid diese Postfächer für die rechtswirksamen Kommunikation im Vergabeverfahren, das heißt auch für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen. Dies endet erst, wenn das Vergabeverfahren als solches beendet ist (Zuschlag oder Aufhebung).
Vertragsstrafe gemäß Festlegung in den besonderen VertragsbedingungenWerden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
§ 124 GWB
§ 123 GWB
§ 122 GWB
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse ( mittels Dritterklärung vorzulegen)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen ( mittels Dritterklärung vorzulegen)- von nicht präqualifizierten Unternehmen per Formular 124 (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): * gem. § 6a Abs. 2 Nr. 1, 5 und 6 VOB/A Abschnitt 1
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen in Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 2.500.000 Euro für Sachschäden- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Eintragung in einem relevanten Berufsregister (z.B. Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- u. Handelskammer, etc.) entsprechend den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erklärten Angaben ( mittels Dritterklärung vorzulegen): * gem. § 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A Abschnitt 1
Einzureichende Unterlagen:- 3 Referenznachweise mit mindestens den im Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): * gem. § 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A Abschnitt 1.Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als fünf Jahre zurückliegen- Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personal ( mittels Eigenerklärung vorzulegen)- Erklärung und Beschreibung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): * gem. § 6a Abs. 3 VOB/A Abschnitt 1
Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 VOB/B, 4 Jahre.
Es gelten die Bedingungen der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B" (VOB/B) in Verbindung mit den "Besonderen Vertragsbedingungen", den "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" sowie die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen" (BVB TVgG NRW).
Für Mängelansprüche: 3 % der vorläufigen Abrechnungssumme Für die Vertragserfüllung: 5 % der Auftragssumme, sofern diese mindestens 250.000 Euro beträgt
Falls zutreffend: Rechtsform einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall: Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind anzugeben. Ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen. Bietergemeinschaften im Sinne des § 6 Abs. 2 VOB/A Abschnitt 1 müssen mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abgeben, die von allen Mitgliedern unterzeichnet oder qualifiziert signiert ist (Formular 234). Gesamtschuldnerische Haftung.
keine