Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen an die durchschnittliche Mitarbeiterzahl nicht erfüllen, müssen ausgeschlossen werden.
Die Bewerber legen die in der EU-Bekanntmachung aufgelisteten Unterlagen/Eigenerklärungen bei der Vergabestelle vor. Die Auswahl der am besten geeigneten 10 Bewerber erfolgt nach nachfolgenden Kriterien (Punkte gem. Formblätter T7.2:
- Jedes zusätzlich eingereichte Referenzprojekt bezgl. "Planung und Steuerung eines Neubaus oder Umbaus eines Betriebshofes" (je 30 Punkte)
- Jedes zusätzlich eingereichte Referenzprojekt bezgl. "Trassierung / Planung und Bau Gleisinfrastruktur" (je 10 Punkte)
- Jedes zusätzlich eingereichte Referenzprojekt bezgl. "Hochbau von Betriebsgebäuden und Werkstätten" (je 10 Punkte)
- des zusätzlich eingereichte Referenzprojekt bezgl. "Ausstattung von Schienenfahrzeugwerkstätten" (je 10 Punkte)
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.