Die Stadtwerke Bonn Bus und Bahn möchte die gesamte Fahrleitungsanlage im Bereich zwischen der Haltestelle Bonn West und dem Übergang in die Eingleisigkeit hinter der Haltestelle Dransdorf erneuern. Geplant ist die Demontage/Rückbau aller Stahlbetonmaste inkl. Gründungen und die Neu-Gründung von 102 Stahlmasten (HE-B/HE-M Profilmaste). Zudem soll die in der Bestandsanlage vorhandene Verstärkungsleitung in das Kettenwerk integriert werden. Der Fahrdraht, sowie das Tragseil, Hänger, Ausleger, etc. soll komplett erneuert werden. Mögliche Gründungsverfahren sind das "Bohrrohrverfahren" oder bei Bedarf das "Bodenschildverfahren". Der mögliche Ausführungszeitraum ist in den Sommerferien 2025 mit einer Vollsperrung der Strecke vorgesehen. Bestimmte Arbeiten, z.B. Gründung einiger Maste, beispielsweise entlang des Bendenweg, sind auch unter Betrieb möglich. Weiterführende Vorabmaßnahem, wie Kampfmittelsondierung, Vermessungsarbeiten etc. sind außerhalb der eigentlichen Sperrpausen innerhalb der nächtlichen Betriebsruhe (ca. 2-3 Stunden ohne regulären Bahnverkehr, Angaben ohne Gewähr, Detailabstimmung erfolgt nach Auftragsvergabe) oder teilweise unter Betrieb möglich. Gemeinsame Besichtigungen des Baufeldes sind möglich.
Geplant ist die Demontage/Rückbau aller Stahlbetonmaste inkl. Gründungen und die Neu-Gründung von 102 Stahlmasten (HE-B/HE-M Profilmaste). Zudem soll die in der Bestandsanlage vorhandene Verstärkungsleitung in das Kettenwerk integriert werden. Der Fahrdraht, sowie das Tragseil, Hänger, Ausleger, etc. sollen komplett erneuert werden.
siehe Leistungsbeschreibung: Stadtbahnstrecke Bonn West - Dransdorf
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Die Ausführungszeiträume sind nicht änderbar. Um hier für den Auftragnehmer eine ausreichende Vorbereitungszeit einzuräumen wird die Angebotsfrist entsprechend § 10a EU Abs. 3 VOB/A verkürzt.
Die Abgabe des Angebots wird neben der PDF-Version auch als GAEB-Datei (Orca) gewünscht, sofern Ihnen dies möglich ist.
Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Die Auftraggeberin behält sich insbesondere den Ausschluss eines Bewerbers/ Bieters bzw. einer Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft vor, wenn Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB bzw. § 6e Abs. 6 Nr. 7 VOB/A EU vorliegen und keine erfolgreichen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB durchgeführt wurden
Nachweis über die Ausführung von in der Art Umfang vergleichbaren 3 Projekten aus den letzten 3 Jahren mit einem Bauvolumen von mehr als 3 Mio EUR in Form einer Eigenerklärung
Vertragserfüllungsbürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft entsprechend den Vorgaben in den BVB (Besonderen Vertragsbedingungen)
Einzureichende Unterlagen: - Eigenerklärung zur Eigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)