Lieferung, Anbindung und Inbetriebnahme von dynamischen Fahrgastinformationssystemen an Bushaltestellen im Bediengebiet der Stadtwerke Bonn.
Hauptzielsetzung des Projektes ist die Ausstattung von 423 Haltepunkten mit DFI-Anzeigern, um die Kunden mit Prozessdaten in Echtzeit zu versorgen. Zusätzlich soll durch eine Sprachausgabe eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen werden, den Kunden über ein zwei-Sinne-Prinzip Informationen über annähernde Busse bzw. anstehende Busfahrten zu übermitteln.
ie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Die ausführlichen Unterlagen (Leistungsverzeichnis/Preisblatt usw.) werden im darauffolgenden Verfahrensabschnitt zur Verfügung gestellt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei der Bewerbung sowie der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist die Auftraggeberin berech-tigt, den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit zu geben, entsprechende Unterlagen nachzu-reichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwor-tung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und keine Verpflichtung zur Nachforderung; ebenso ist ein Ausschluss der betroffenen Teilnahmeanträge zulässig. Es liegt daher in Ihrem Interesse, für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrages Sorge zu tragen. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnah-meantrags allein verantwortlich
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichende Leistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungen erfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bewerber zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. auf Formblatt T-7) beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Deckungssumme. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den benannten Mindeststandards entsprechende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird, Formblatt T-82. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt T-9.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, soweit die Eintragung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes, aus dem der Bewerber stammt, vorgesehen ist. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein; Stichtag ist der Einsendeschluss für die Teilnahmeanträge.2. Formblatt T-1 Erklärungen des Bewerbers3. Formblatt T-2 Angaben zum Bewerbers4. Falls eine Bewerbergemeinschaft vorliegt: Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt T-3).5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, Formblatt T-4.6. Eigenerklärung des Bewerbers zu weiteren Ausschlussgründen (§ 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG), Formblatt T-57. Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt T-68. Im Fall einer Eignungsleihe: Verfügbarkeitsnachweis des Dritten, Muster bereitgestellt als Formblatt T-7.
Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt T-7. Zudem sind für das Drittunternehmen die Formblätter T-4 und T-5 sowie ein aktueller Handelsregisterauszug abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen imFalle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamterfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied derBewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringtbzw. wenn die Mitglieder gemeinsam bzw. in Summe eine hinreichendeLeistungsfähigkeit erwarten lassen, namentlich die Mindestanforderungenerfüllen. Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen und beruflichenLeistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/ Nachunternehmers,sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondertbeizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber einen Verfügbarkeitsnachweisdes Dritten/Nachunternehmers (z.B. auf Formblatt T-7) vorlegen. AusländischeBewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, für die Bestätigung der in derEigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen.
Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum zwischen dem 1.1.2019 und dem Schluss der Angebotsfrist, Formblatt T-10
Diese werden im Vertrag festgelegt, welcher mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt wird.
VertragserfüllungsbürgschaftGewährleistungsbürgschaft
Die Auftraggeberin wird die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass die Teilnahmeanträge unvollständig sind, ist die Auftraggeberin berechtigt, den betreffenden Bewerbern die Möglichkeit zu geben, entsprechende Unterlagen nachzureichen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und keine Verpflichtung zur Nachforderung; ebenso ist ein Ausschluss der betroffenen Teilnahmeanträge zulässig. Es liegt daher in Ihrem Interesse, für die Vollständigkeit des Teilnahmeantrages Sorge zu tragen. Der Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags allein verantwortlich.
Los 1 beinhaltet die Lieferleistung der DFI-Anzeiger und die Einbindung in das vorhandene Hintergrundsystem
Das Los 2 beinhaltet die Lieferleistung der 423 TTS-Taster und der Schutzbügel.
Im Los 3 werden die Tiefbauleistungen an 217 Bushaltestellen ausgeschrieben, die das einbringen eines Fundamentes und aufstellen eines Mastes, die Montage aller der aus Los1 gelieferten DFI - Anzeiger sowie die Montage aller TTS - Taster aus Los2, beinhalten.