Nachweis von Referenzen über die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen im
ÖPNV für einen öffentlichen Auftraggeber, Formblatt T10. Die Verkehrsdienstleistungen
müssen zwischen dem 1.1.2021 und dem Schluss der Angebotsabgabe erbracht
worden sein.
Mindestanforderungen: Erforderlich ist die Angabe von mindestens zwei Referenzen über Leistungen von Personenbeförderungsdiensten mit Kraftfahrzeugen nach § 42, 43 PBefG mit einem Leistungsvolumen von mindestens 350.000 Fahrplan-Kilometer/Jahr. Die Leistungen müssen mit eigenen Fahrzeugen durchgeführt worden und über mindestens ein Jahr hinweg ungekündigt erbracht worden sein.