Es gelten die Bedingungen der VOB in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Die Vergabeunterlagen werden kosten- und registrierungsfrei auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung wird empfohlen, da registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation über die Beantwortung von Bieterfragen oder über die notwendigen Änderungen von Vergabeunterlagen unterrichtet werden. Zudem erfolgt die Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform.
Fragen zum Verfahren sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen.
Alle Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle fristgerecht in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Angebotsabgabe nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise werden mit einer Frist von bis zu 6 Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen/ Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Das Angebot muss in diesem Fall von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich bereits bei Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Bei abweichenden Angaben in den Vergabeunterlagen bzw. im Bietertool wird das Angebotsschreiben als maßgebend betrachtet.
Ab einem Auftragsvolumen von 30.000 Euro erfolgt von Seiten des Auftraggebers eine Abfrage des wirtschaftlichsten Bieters im Wettbewerbsregister NRW/Gewerbezentralregister. Eintragungen im Register können zum Ausschluss führen.
Bei natürlichen Personen wird zum Erhalt entsprechender Auskünfte eine Gewerbeanmeldung nachgefordert.
Eine Veränderung der vorgesehenen Texte ist nicht zulässig. Das Angebot ist in Textform abzugeben. Die Abgabe des Leistungsverzeichnisses ist auch in Form einer selbst erstellten Kurzfassung zulässig, der Originaltext ist als allein verbindlich anzuerkennen. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Wir bitten darum nach Möglichkeit die Langfassung abzugeben.